Am 10. Februar wird entschieden, ob Helmut Elsner enthaftet wird. Die Staatsanwältin Herbst - Nachfolgerin von Bandion-Ortner- macht Urlaub.
Am 10. Februar wird sich entscheiden, ob Helmut Elsner das Gefängnis verlassen darf. Auf diesen Tag hat das Wiener Straflandesgericht am Freitag die Haftprüfungsverhandlung anberaumt, nachdem die Anwälte des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors einen weiteren Enthaftungsantrag eingebracht hatten. Der 73-jährige Ex-Banker sitzt seit fast zwei Jahren in U-Haft. Im vergangenen Juli wurde er wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung nicht rechtskräftig zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Staatsanwältin Herbst macht Urlaub
Dass die Haftprüfung
nicht - wie ursprünglich vermutet - bereits in der kommenden Woche
stattfinden wird, hängt unter anderem mit den Urlaubsplänen von
Staatsanwältin Sonja Herbst zusammen. Sie gönnt sich eine Woche Ferien,
besteht andererseits aber darauf, persönlich anwesend zu sein, wenn Richter
Christian Böhm über die mögliche Enthaftung Elsners entscheidet.
Richter braucht Zeit
Der Richter wiederum benötigt auch einige
Zeit, um sich in den Akt einzulesen und die vorgebrachten Argumente der
Rechtsvertreter Elsners würdigen zu können, die gesundheitliche Folgeschäden
in Folge der mittlerweile unverhältnismäßig langen U-Haft geltend machen.
"Dem Haft- und Grundrechtsrichter muss zugestanden werden, sich einen
entsprechenden Überblick zu verschaffen, ehe er entscheidet", meinte
Gerichtssprecher Christian Gneist.
Elsners Rechtsbeistände zeigten sich vorsichtig optimistisch, ihren Mandanten im zehnten Anlauf - neun Enthaftungsanträge hatte die frühere BAWAG-Richterin und nunmehrige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner abgewiesen - freizubekommen. "Rein rechtlich müsste er gute Chancen auf die Enthaftung haben", meinte Anwalt Elmar Kresbach.