Der Textildiskonter ließ die Bonität seiner Mitarbeiter überprüfen.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen den deutschen Textildiskonter KiK, weil die Firma Informationen über die Finanzverhältnisse von Mitarbeitern eingeholt haben soll. Geprüft werde ein möglicher Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Anlass ist eine Anzeige der nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten. Eine KiK-Mitarbeiterin aus Norddeutschland hatte sich bei der Beauftragten darüber beschwert, dass das Unternehmen regelmäßig Bonitätsanfragen über Mitarbeiter bei der Auskunftei Creditreform stelle.
Keine Stellungsnahme
Die Staatsanwaltschaft will sich den
Sachverhalt zunächst "in Ruhe juristisch ansehen", sagte Oberstaatsanwältin
Ina Holznagel. Von KiK war am Mittwoch zunächst keine Stellungnahme zu
bekommen. Zur Sache hatte sich das Unternehmen allerdings bereits am Vortag
geäußert. Nach früheren Angaben der NRW-Datenschutzbeauftragten sind die
Prüfungen der Zahlungsfähigkeit grundsätzlich zulässig, wenn ein
berechtigtes Interesse besteht. Dieses berechtigte Interesse wird von der
Behörde jedoch bezweifelt.
Infos über Mitarbeiter
Am Dienstag war bekanntgeworden, dass
das Unternehmen aus dem westfälischen Bönen (Kreis Unna) bei Creditreform
Informationen über eine mögliche Überschuldung seiner Mitarbeiter einholt.
KiK mache die Abfrage von der Tätigkeit der Mitarbeiter abhängig, hatte die
Firma in einer Stellungnahme mitgeteilt. Sie wolle damit sicherstellen, dass
Arbeitnehmer mit negativen Einträgen nicht in sensiblen Arbeitsbereichen wie
etwa an der Kasse eingesetzt werden. KiK erhalte grundsätzlich nur Auskünfte
über negativ gemeldete Mitarbeiter.