Als letzte Zeugen im BAWAG-Prozess sagten der ehemalige Leiter der Innenrevision und der Treuhänder der Liechtenstein-Stiftung aus.
Über die bankinterne Prüfung der Sondergeschäfte mit Wolfgang Flöttl hat heute, Mittwoch, der pensionierte Leiter der BAWAG-Innenrevision, Leopold Krondorfer, im Zeugenstand Auskunft gegeben. Die Innenrevision unter seiner Leitung habe die im Jahr 1995 wieder aufgenommenen Sondergeschäfte in den Jahren 1996 und 1997 geprüft, und die Prüfung aufgrund der vorgelegten Unterlagen ordnungsgemäß durchgeführt. "Natürlich konnte ich nicht zu Elsner gehen und in den Tresor schauen", sagte Krondorfer.
"Warum nicht?", hakte Richterin Claudia Bandion-Ortner nach. "Ich glaube, es wär' nicht gut angekommen", konterte Krondorfer. Im Tresor des damaligen Generaldirektors Helmut Elsner seien angeblich Unterlagen zu den Sicherheiten gelegen, dies habe ihm jedenfalls der frühere BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz gesagt. Lediglich ein Papier mit persönlicher Haftung Flöttls für einen Warenkredit, der aber nie zustande gekommen war, sei bei ihm im Tresor gelegen, sonst nichts, betonte Elsner und vermutete, dass Krondorfer den Warenkredit mit den Investments durch Flöttl verwechselte.
"Umfassend" geprüft
Trotzdem habe die
Innenrevision aufgrund der vorhandenen Unterlagen "umfassend" und
professionell geprüft, betonte Krondorfer. Das Limit für die
Flöttl-Geschäfte von 400 Mio. Dollar (274 Mio. Euro) sei genehmigt gewesen,
den Modus der Abwicklung über die BAWAG-Abteilung Beteiligungen habe man
sich angeschaut.
Keine Aussage zu Risiko der Geschäfte
"Zum Risiko der
Geschäfte können keine Aussagen getroffen werden", hielt die
Richterin dem Zeugen einen Satz aus dem Revisionsbericht vor. Krondorfer
führte aus, dass er als langjähriger Revisionsleiter genau gewusst habe, was
für ihn möglich gewesen sei, als er die Sondergeschäfte prüfte. "Hier
hatten wir von der Aufsichtsbehörde eine besondere Auflage bekommen, wir
haben diese Herausforderung angenommen im Sinne der BAWAG". Das
Schreiben mit der Auflage jährlicher Prüfungen der Sondergeschäfte durch die
Innenrevision kam nach Erinnerung von Krondorfer vom Finanzministerium.
Empfehlung: Juristen mit internationaler Kompetenz
Die
Innenrevision hatte in ihrem Bericht auch vorgeschlagen, Juristen mit
internationaler Kompetenz einzubinden. "In Anbetracht der Höhe der
Geschäfte war es sicher angebracht, hier einen Anwalt zu bezahlen",
sagte Krondorfer. Die Revisionsberichte seien dem gesamten Vorstand
übermittelt worden. "Hätten Sie sich getraut, ein
Vorstandsmitglied zu kritisieren?" wollte die Richterin schließlich vom
Zeugen wissen. "Ja, das hätte ich mich getraut", antwortete
Krondorfer.
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Als letzter Zeuge im Prozess im heurigen Jahr ist am Mittwoch der Liechtensteiner Treuhänder Kuno Frick jun. in den Zeugenstand getreten. Frick wurde zu den im Herbst 1998 ins Leben gerufenen Stiftungskonstruktionen der BAWAG befragt, mit Hilfe derer der erste große Verlust der Spekulationen von Wolfgang Flöttl sowie die weiteren Verluste verheimlicht wurden. Der Verlust für die BAWAG betrug damals laut Anklageschrift 639 Mio. Dollar, umgerechnet 7,3 Mrd. Schilling. Bis Ende 2000 summierten sich die Verluste auf 1,44 Mrd. Euro.
Stiftung zur "Veranlagung und Strukturierung"
Mit der
Gründung der Stiftungen durch die BAWAG hatte Frick jun., Direktor der TTA
Treuhand in Liechtenstein, laut seiner Aussage selber nichts zu tun. Die
Stiftungsnamen "Bensor", "Biamo", "Treval" und "Glenstar" seien aus einer
Liste der TTA mit frei verfügbaren Stiftungsnamen gewählt worden,
"Phantasienamen", wie Frick heute erläuterte. Als Zweck der Stiftungen sah
der Treuhänder "Veranlagung und Strukturierung". Das in die Stiftungen
eingebrachte Vermögen, die Liegenschaften und Bilder von Flöttl, sei nicht
von ihm als Stiftungsvorstand, sondern von der BAWAG bewertet worden. Das
von Flöttl eingebrachte Vermögen hatte die Verluste der BAWAG bei weitem
nicht abgedeckt.
"BAWAG wäre böse gewesen"
Frick jun. hatte
als Stiftungsvorstand zwar formell die Entscheidungsbefugnis, aber konnte
nur aufgrund der Weisungen des Auftraggebers - der BAWAG - handeln. "Hätten
Sie selbst über Veranlagungen entscheiden können?", wollte Richterin Claudia
Bandion-Ortner vom Zeugen wissen. "Dann wäre wahrscheinlich die BAWAG böse
gewesen", erläuterte Frick seine eigene Rolle als Erfüller der
BAWAG-Aufträge.
"Pariser Verträge" unterschrieben, ohne sie zu lesen
Am
3. November 1998 fuhr Frick dann zu einem Treffen mit Flöttl, dem damaligen
BAWAG-Vorstand Johann Zwettler und Generalsekretär Peter Nakowitz nach
Paris. In der Anwaltskanzlei Willkie, Farr & Gallagher unterzeichnete er im
Namen der Stiftungen mehrere Verträge. "Das war eine Weisung des
Auftraggebers, der BAWAG, die Verträge zu unterschreiben", erklärte Frick
heute vor dem Schöffengericht. Gelesen hatte er die "Pariser Verträge"
nicht, "da hätte ich noch eine Woche dortbleiben müssen". Mittels dieser
Verträge wurde die Übertragung von Flöttls Vermögen - Bilder und
Liegenschaften - auf die Stiftungen in Liechtenstein fixiert. Die Stiftungen
wurden außerhalb der BAWAG-Bilanz geführt und nicht konsolidiert, die
Verluste durch die Flöttl-Geschäfte derart verheimlicht.
Geschäfte "nicht alltäglich"
Das ganze
Geschäft war für den Treuhänder aufgrund des großen Volumens "nicht
alltäglich": Daher habe er gebeten, dass eine der Kopien der Verträge auch
von einem Vertreter der BAWAG unterzeichnet werde. Nakowitz habe dann auch
einen Zusatz auf dem Mandatsvertrag unterschrieben, wonach die Aufträge mit
dem Codewort "Paris" erteilt werden, erklärte Frick heute im Zeugenstand.
Nakowitz erläuterte, er habe damals nur auf Basis des Vorstandsbeschlusses
unterschrieben. Da er eine Organfunktion in der BAWAG-Gesellschaft
"Austinvest Anstalt" in Liechtenstein innehatte, habe er den Auftrag
erhalten den Vertrag zu unterschreiben. "Man hat sich geeinigt auf das Wort
'Paris', weil keine Unterschrift von BAWAG-Funktionären aufscheinen sollte",
erklärte Frick. Formell sei die BAWAG nämlich nicht Vertragspartei gewesen.
Nächste Zeugenaussagen im Jänner 2008
Nach Kuno Frick
sen. und seinem Sohn Kuno Frick jun. soll auch die dritte Geschäftsführerin
der TTA Liechtenstein, Yvonne Nägele, noch in den Zeugenstand treten. Dies
wird jedoch erst im Jänner 2008 der Fall sein.