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Weitere Maßnahmen gegen Meinl geplant

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Die Finanzmarktaufsicht gibt wegen der angeblich irreführenden Meinl-Werbung nicht auf und kündigt weitere Maßnahmen an.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) will in der Causa um angeblich irreführende Werbung der Meinl European Land (MEL) auch nach der Einstellung des Verfahrens gegen Vorstände der Meinl Bank und Meinl Success Finanz offensichtlich nicht klein beigeben und stellt weitere Maßnahmen in den Raum. "Wir haben verschiedenste Untersuchungen laufen", sagte der seit Mitte Februar neue FMA-Vorstand Helmut Ettl am Mittwochabend in diesem Zusammenhang bei einem Hintergrundgespräch in Wien auf Journalistenfragen.

Verfahren eingestellt
Wie berichtet hat der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) nach den Berufungen der Vorstände der Meinl Bank AG und Meinl Success Finanz AG die Strafbescheide der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen die Vorstände aufgehoben und die Verfahren eingestellt. Im Rechtsstreit ging es um angeblich irreführende Werbung für Meinl European Land (MEL)-Zertifikate. Die FMA hatte die Vorstände mit jeweils 20.000 Euro Strafe belegt.

Aber keine Berufung
Die FMA werde gegen die Entscheidung nicht berufen, der UVS sei bereits die zweite und letzte Instanz, so FMA-Vorstand Kurt Pribil. Die Aufhebung des Strafbescheides sei erfolgt, weil die Werbung in einer zeitlichen Phase erfolgt sei, die zu weit weg vom öffentlichen Angebot der MEL-Zertifikate gewesen sei.

"Wenn wir der Behörde nachweisen können, dass die Werbung in einer anderen Periode erfolgt ist, dann stellt sich die Frage wieder", so Ettl. Immerhin gebe es jetzt eine Klarstellung, an der sich die FMA bei zukünftigen Bescheiden orientieren könne. "Für mich überraschend ist, wie viele Schritte einzulegen sind", so Ettl.

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