24. April 2008 09:18
© APA-FOTO: HARALD SCHNEIDER
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) will in der Causa um angeblich irreführende
Werbung der Meinl European Land (MEL) auch nach der Einstellung des
Verfahrens gegen Vorstände der Meinl Bank und Meinl Success Finanz
offensichtlich nicht klein beigeben und stellt weitere Maßnahmen in den
Raum. "Wir haben verschiedenste Untersuchungen laufen", sagte der seit Mitte
Februar neue FMA-Vorstand Helmut Ettl am Mittwochabend in diesem
Zusammenhang bei einem Hintergrundgespräch in Wien auf Journalistenfragen.
Verfahren eingestellt
Wie berichtet hat der Unabhängige
Verwaltungssenat Wien (UVS) nach den Berufungen der Vorstände der Meinl Bank
AG und Meinl Success Finanz AG die Strafbescheide der Finanzmarktaufsicht
(FMA) gegen die Vorstände aufgehoben und die Verfahren eingestellt. Im
Rechtsstreit ging es um angeblich irreführende Werbung für Meinl European
Land (MEL)-Zertifikate. Die FMA hatte die Vorstände mit jeweils 20.000 Euro
Strafe belegt.
Aber keine Berufung
Die FMA werde gegen die Entscheidung nicht
berufen, der UVS sei bereits die zweite und letzte Instanz, so FMA-Vorstand
Kurt Pribil. Die Aufhebung des Strafbescheides sei erfolgt, weil die Werbung
in einer zeitlichen Phase erfolgt sei, die zu weit weg vom öffentlichen
Angebot der MEL-Zertifikate gewesen sei.
"Wenn wir der Behörde nachweisen können, dass die Werbung in einer anderen
Periode erfolgt ist, dann stellt sich die Frage wieder", so Ettl. Immerhin
gebe es jetzt eine Klarstellung, an der sich die FMA bei zukünftigen
Bescheiden orientieren könne. "Für mich überraschend ist, wie viele Schritte
einzulegen sind", so Ettl.