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FMA-Strafen gegen MEL-Direktoren bestätigt

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Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigte die Strafen gegen die MEL-Direktoren. Diese wollen nun Beschwerde einlegen.

Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) hat in einer mündlichen Berufungsverhandlung die Straferkenntnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegen Mitglieder des Board of Directors der Meinl European Land (MEL) wegen der Textierung einer Ad hoc-Meldung im wesentlichen bestätigt. Allerdings habe der UVS den Tatzeitraum auf den Tag des 27. Juli 2007 eingeschränkt, nachdem die FMA zuvor einen Tatzeitraum vom 27. Juli 2007 bis 23. August 2007 angegeben hatte.

Beschwerde beim VwGH
Die Boardmitglieder der MEL werden nach Zustellung der Bescheide des UVS-Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einbringen, da das Verfahren "mangelhaft geführt" wurde und das Ergebnis auf einer "falschen Rechtsansicht des komplexen Sachverhalts" beruhe, kündigte die MEL an.

Strafe im November verhängt
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte im November 2007 gegen den Vorstand der Meinl European Land (MEL) Geldstrafen wegen Irreführung der Marktteilnehmer verhängt. Die Direktoren der Gesellschaft sollen wegen Marktmanipulation je 20.000 Euro zahlen. Die MEL hatte gegen die Strafen beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) berufen.

Konkret ging es um eine Ad-hoc-Aussendung vom 27. Juli 2007 zur Ankündigung eines "Aktienrückkaufsprogramms" wodurch die MEL "irreführende Signale" an die Marktteilnehmer gesetzt haben soll. Die FMA bemängelte, dass die Marktteilnehmer nicht von einem zu diesem Zeitpunkt bereits stattgefundenen Zertifikate-Rückkauf informiert worden seien. Die MEL ist auf der Kanalinsel Jersey ansässig, die Zertifikate notieren an der Wiener Börse. Zuletzt lag der Kurs des MEL-Zertifikats bei 8,35 Euro.

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