30. April 2008 10:29
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Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) hat in einer mündlichen
Berufungsverhandlung die Straferkenntnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA)
gegen Mitglieder des Board of Directors der Meinl European Land (MEL) wegen
der Textierung einer Ad hoc-Meldung im wesentlichen bestätigt. Allerdings
habe der UVS den Tatzeitraum auf den Tag des 27. Juli 2007 eingeschränkt,
nachdem die FMA zuvor einen Tatzeitraum vom 27. Juli 2007 bis 23. August
2007 angegeben hatte.
Beschwerde beim VwGH
Die Boardmitglieder der MEL werden nach
Zustellung der Bescheide des UVS-Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof
(VwGH) einbringen, da das Verfahren "mangelhaft geführt" wurde und das
Ergebnis auf einer "falschen Rechtsansicht des komplexen Sachverhalts"
beruhe, kündigte die MEL an.
Strafe im November verhängt
Die Finanzmarktaufsicht (FMA)
hatte im November 2007 gegen den Vorstand der Meinl European Land (MEL)
Geldstrafen wegen Irreführung der Marktteilnehmer verhängt. Die Direktoren
der Gesellschaft sollen wegen Marktmanipulation je 20.000 Euro zahlen. Die
MEL hatte gegen die Strafen beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) berufen.
Konkret ging es um eine Ad-hoc-Aussendung vom 27. Juli 2007 zur Ankündigung
eines "Aktienrückkaufsprogramms" wodurch die MEL "irreführende Signale" an
die Marktteilnehmer gesetzt haben soll. Die FMA bemängelte, dass die
Marktteilnehmer nicht von einem zu diesem Zeitpunkt bereits stattgefundenen
Zertifikate-Rückkauf informiert worden seien. Die MEL ist auf der Kanalinsel
Jersey ansässig, die Zertifikate notieren an der Wiener Börse. Zuletzt lag
der Kurs des MEL-Zertifikats bei 8,35 Euro.