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Meinl gewinnt Berufung - Werbung war rechtens

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Das Verfahren gegen Meinl wegen irreführender Werbung wurde eingestellt. Die Berufung war erfolgreich.

Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) hat aufgrund der Berufungen der Vorstände der Meinl Bank AG und Meinl Success Finanz AG die Strafbescheide der Finanzmarktaufsicht (FMA) vollinhaltlich aufgehoben und die Verfahren eingestellt.

Keine irreführende Werbung
Die FMA hatte zuvor der Meinl Bank und Meinl Success irreführende Werbung für MEL-Zertifikate vorgeworfen und die Vorstände der beiden Unternehmen mit jeweils 20.000 Euro Strafe belegt. Anlass war der Hinweis auf einem Fact-Sheet, wonach MEL-Zertifikate zur Mündelgeldveranlagung geeignet seien.

FMA: "Letztes Wort noch nicht gesprochen"
Der von der FMA gegen jede Marktübung erhobene Vorwurf der irreführenden Werbung gemäß § 4 KMG wurde vom UVS verworfen. Die Fact-Sheets verstoßen nicht gegen das Kapitalmarktgesetz. Aus der FMA hieß es dazu, dass in dieser Angelegenheit noch nicht das letzte Wort gesprochen sei. Der UVS habe zwar eine andere Meinung als die FMA was einen bestimmten Zeitraum des öffentlichen Angebotes der MEL-Zertifikate betreffe, es gebe aber auch für diesen Zeitraum entsprechende Belege über eine Verfehlung von Seiten Meinls.

Meinl erfreut
Von der Meinl Bank heißt es, es sei erfreulich, dass der UVS sich nicht von der öffentlichen Kampagne gegen die Meinl Bank habe beeinflussen lassen, sondern seine Entscheidung auf Grund sachlicher Überlegungen getroffen habe. Die Meinl Bank hat von Beginn an auf die Unhaltbarkeit der fraglichen Strafbescheide hingewiesen.

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