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Verschrottungsprämie nur bei gültigem Pickerl

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Ein Begutachtungsentwurf präzisiert die Bedingungen für die Förderaktion: Die Prämie gibt es nur für Autos mit gültigem Pickerl.

Die geplante Verschrottungsprämie für mindestens 13 Jahr alte Autos soll es nur geben, wenn das für die Verschredderung vorgesehene Fahrzeug noch ein gültiges Pickerl hat. Das geht am Dienstag aus dem am Vortag in die Begutachtung verschickten Gesetzesentwurf hervor. Präzisiert werden in dem Text auch die Kriterien für Vorführwagen und die genauen Bedingungen für die Fahrzeugbesitzer, um in den Genuss der Prämie von 1.500 Euro zu kommen. Die Begutachtungsfrist läuft zwei Wochen.

Kein Missbrauch
In der Diskussion über die Förderaktion, mit der das zuletzt schleppende Neuwagengeschäft angekurbelt werden soll, waren Befürchtungen laut geworden, die Prämie könnte für Unfallwracks oder andere Autoleichen missbraucht werden. In den Erläuterungen zu dem Entwurf wird nicht nur klar gestellt, dass das Altfahrzeug "vor dem 1. Jänner 1996 erstmals zugelassen worden sein" muss, sondern auch, dass zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Prämie das Fahrzeug "eine gültige Begutachtungsplakette" vulgo "Pickerl" - aufweisen und zum Verkehr zugelassen sein muss. Bei Fahrzeugen, deren Pickerl abgelaufen ist, gilt die übliche Toleranzfrist von drei Monaten.

Start der Aktion am 1. April
Die Aktion soll wie geplant von 1. April 2009 bis 31. Dezember 2009 laufen und wird zusätzlich auf maximal 30.000 Fahrzeuge begrenzt. Sowohl die Abmeldung des alten Autos als auch die Verschrottung durch eine entsprechend autorisierte Schredderanlage sowie die Anmeldung des neuen Fahrzeugs muss in der gesetzten Frist erfolgen. Für die entsprechenden Nachweise und die Richtigkeit der Daten für das Finanzamt haftet der Händler. Eine Frist für die Auszahlung der Prämie an die Nutznießer wurde im Gesetzesplan nicht verankert.

Kritik von ARBÖ
Der ARBÖ kritisierte in einer ersten Reaktion die doppelte Begrenzung der Förderungen. Der Autofahrerclub will in seiner Stellungnahme jedenfalls darauf hinweisen, dass eine Fortsetzung der Aktion durchaus sinnvoll sein könnte. Gerade Besitzer sehr alter Fahrzeuge müssen zuerst durchrechnen, ob sich die Prämie für sie lohne und dürften nicht unter Druck gesetzt werden, betonte ARBÖ-Sprecherin Lydia Ninz.

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