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Weniger Sperren beim Arbeitslosengeld

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Die Anzahl der Sperren des Arbeitslosengeldes wegen Missbrauchs ist im Vorjahr wieder zurückgegangen.

Es liegt mit 14.682 unter den Werten von 2004 bis 2006. Ausschlaggebend dafür war nach Angaben des Arbeitsmarktservice (AMS) auch die generelle Entspannung am Arbeitsmarktsektor. Die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen ging nach dem Rekordwert von 802.563 im Jahr 2006 auf 775.341 im Vorjahr zurück.

Die missbräuchliche Verwendung des Arbeitslosengeldes ist durch die Paragrafen 9 und 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALVG) geregelt. Demnach wird bei einer Verweigerung oder Vereitelung der Arbeitsaufnahme, die vom Betrieb gemeldet wird, eine bis zu achtwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes verhängt. Schon eine einmalige Verweigerung durch den Arbeitslosen kann zu Sanktionen führen. Eine erstmalige Sperre dauert sechs Wochen, bei nachfolgenden Sperren erhöht sich die Dauer auf jeweils acht Wochen.

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