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Bures untersagt 144 Postamt-Schließungen

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Der Bescheid ist für drei Monate gültig.

Infrastrukturministerin Doris Bures (S) hat per Bescheid die ersatzlose Schließung von 144 Postämtern untersagt, die von der Post AG zur Schließung angemeldet wurden und für die die Post entweder keinen gleichwertigen Ersatz gefunden hat oder den Nachweis der Einbindung der Gemeinden nicht erbringen konnte. Der neue Bescheid gilt wieder für drei Monate. Bereits Ende Juni hatte Bures die ersatzlose Schließung von 193 Postämtern per Bescheid für drei Monate verhindert.

Suche nach Ersatz
Seitdem habe die Post für 49 Postämter Ersatz durch einen Postpartner gefunden, entweder die Gemeinde oder ein Geschäft, erläuterte Bures-Sprecherin Susanna Enk. Um eine drohende Versorgungslücke zu verhindern, werde nun durch einen weiteren Bescheid gemäß Paragraf 4 Abs. 5 Postgesetz die ersatzlose Schließung von 144 Postämtern verhindert. Im März hatte die Post 293 Postämter zur Schließung angemeldet.

Postmarktgesetz
Bures hofft auf eine rasche parlamentarische Beschlussfassung des neuen Postmarktgesetzes, das Ende Juli im Ministerrat beschlossen wurde. Mit diesem Gesetz werde mit der Verankerung von 1.650 Postgeschäftsstellen eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Postdienstleistungen in ganz Österreich garantiert.

Die Liste der 144 Postämter, deren Schließung nun per Bescheid untersagt wurde, ist im Internet veröffentlicht.

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