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Zahlreiche Auto-Leasingklauseln unfair

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Die AK hat acht Auto-Leasingfirmen wegen unrechtmäßiger Vertragsklauseln abgemahnt und anschließend geklagt.

Die Arbeiterkammer konnte einen Erfolg im Kampf gegen unfaire Auto-Leasingklauseln verbuchen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden: 19 der 24 von der AK geklagten Klauseln der RCI Bank sind rechtwidrig. Andere ähnliche Urteile sind noch nicht rechtskräftig, drei Verfahren noch anhängig.

Die wichtigsten Urteile im Überblick

  • Ein Leasingvertrag muss taggenau abgerechnet werden, wenn er aus einem wichtigen Grund vorzeitig beendet wird - etwa weil das Auto einen Totalschaden hatte. Unzulässig sind Regelungen, wonach der Leasingnehmer für jeden begonnenen Leasingmonat die volle Miete zu zahlen hat.
  • Der vertragliche Ausschluss der Verzinsung für eine vom Leasingnehmer zu leistende Kaution ist für den Leasingnehmer nachteilig und daher unzulässig. Die Rechtfertigung der Leasingfirma, dass die Zahlungen den Finanzierungsbetrag reduzieren und dadurch bei der Berechnung der Leasingraten bereits berücksichtigt würden, ist für den Leasingnehmer nicht nachvollziehbar und überprüfbar.
  • Unzulässig sind jetzt auch Klauseln, die bei Mehrkilometer eine Nachzahlung des Leasingnehmers vorsehen, bei Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Kilometeranzahl (Minderkilometer) hingegen eine Vergütung ausschließen. Für eine solche Ungleichbehandlung gibt es keine sachliche Rechtfertigung.
  • Reparaturen müssen nicht bei einer Hersteller-Vertragswerkstatt durchgeführt werden, wenn es weder Originalersatzteile noch spezielle Sachkenntnisse braucht.
  • Eine Leasingfirma darf einen Leasingvertrag mit unbestimmter Mietdauer nicht jederzeit aufkündigen. Der Leasingnehmer kann diesen auch erst nach Ablauf der Dauer des Kündigungsverzichts auflösen. Ein kleiner Gebührenvorteil ist für die Ungleichbehandlung des Leasingnehmers keine Rechtfertigung.

Aber auch andere Leasingfirmen sind im Visier der AK. Bereits im Herbst 2008 wurde im ersten Verbandsklagsverfahren gegen die EBV Leasing eine rechtskräftige Entscheidung - die Klauseln sind unzulässig. Mit der Uniqa Leasing, die nahezu idente Klauseln wie die EBV Leasing in ihren Verträgen verwendete, wurde im Frühjahr 2009 ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Er orientierte sich an der Gerichtsentscheidung im EBV Leasing Verfahren.

Mehr als jedes dritte neue Auto ist in Österreich mit Leasing finanziert. 2008 waren es fast 155.000 Fahrzeuge - eine Steigerung um 4,24 Prozent gegenüber 2007.

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