Coronavirus

Corona: In diesen Berufen werden Schwangere freigestellt

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Schwangerer sind ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen.

Wien. Schwangere, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen. Das hat der Sozialausschuss des Nationalrats am Donnerstag auf Initiative der Koalitionsparteien mit breiter Mehrheit beschlossen. Lediglich die NEOS stimmten gegen die Gesetzesnovelle, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme aufgrund der Corona-Pandemie.

In den Erläuterungen zum Antrag steht, dass beispielsweise Friseurinnen, Stylistinnen, Kosmetikerinnen, Physiotherapeutinnen und Kindergärtnerinnen von der Regelung profitieren. Auch Lehrerinnen können demnach teilweise betroffen sein. Ein fallweises Berühren während der Arbeit sei aber nicht umfasst. "Erstattet werden dem Arbeitgeber die Kosten bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, keinen Erstattungsanspruch gibt es für den Bund, politische Parteien und sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts wie Sozialversicherungsträger oder Kammern", heißt es in einer Aussendung der Parlamentsdirektion.

Voraussetzung für die Freistellung

Voraussetzung für die Freistellung ist, dass weder eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ohne Körperkontakt möglich ist. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten, von der Krankenversicherung ersetzt. Gelten soll die Regelung vorerst bis 31. März 2021.

Begründet wird die Freistellung mit neuen medizinischen Erkenntnissen, denen zufolge Schwangere, die an COVID-19 erkrankt sind, häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen. Das zeichne sich vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft ab, hieß es.

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