Handy-Tarife

EU-Handy-Preisobergrenzen sind rechtens

Teilen

Mit einem Rückschlag für die Mobilfunkanbieter endete der Streit um die Preisobergrenzen bei Handy-Telefonaten im EU-Ausland.

Laut einem neuen Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Preisgrenzen (Roaming Verordnung) für Handy-Telefonate im EU-Ausland rechtsgültig.

Klage der Mobilfunker soll abgewiesen werden
Generalanwalt Miguel Poiares Maduro empfahl dem EuGH am Donnerstag, eine Klage führender Mobilfunkanbieter gegen die sogenannte Roaming-Verordnung abzuweisen. Das Gutachten ist für die Richter nicht bindend, meistens folgen sie aber der Empfehlung des Generalanwalts. Geklagt hatten Vodafone, Telefónica O2, T-Mobile und Orange. Die beiden Letzteren sind auch in Österreich vertreten. Datentarife für das mobile Surfen sind nicht gedeckelt, hier ist Vorsicht geboten.

Roaming-Kosten sollen noch weiter sinken
Erlassen wurde die Roaming-Verordnung, welche Höchstpreise für Mobilfunkgespräche im Ausland festlegt, im Jahr 2007. Gegenwärtig liegen sie bei 43 Cent pro Minute, zuzüglich Mehrwertsteuer ergibt dies in Deutschland einen Höchstpreis von 51 Cent. Bis 2011 soll diese Grenze auf 42 Cent brutto sinken, danach läuft die Roaming-Verordnung aus.

Gewinnspannen lagen bei bis zu 400 (!) Prozent
Der Generalanwalt gesteht den Klägern zwar zu, dass für die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt auch eine Regulierung der Großhandelspreise gereicht hätte - also der Gebühren, die Mobilfunkanbieter einander gegenseitig für die Weiterleitung eines Anrufs aus einem anderen Netz in Rechnung stellen. Dass die EU darüber hinausging und auch die Verbraucherpreise deckelte, sei jedoch "zweckmäßig und angemessen" angesichts der hohen Gewinne, die die Mobilfunkbetreiber zuvor bei Auslandsgesprächen eingestrichen hätten. Nach Darstellung der EU-Kommission beliefen sich die Gewinnspannen auf bis zu 400 Prozent.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.