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Unterlassungsklage ist gescheitert

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Facebook scheiterte im Plagiatsstreit gegen StudiVZ!

Das US-Onlinenetzwerk Facebook ist im Plagiatsstreit mit seinem deutschen Konkurrenten StudiVZ mit einer Unterlassungsklage gescheitert. Laut der Zivilkammer des Kölner Landgerichts habe Facebook keinen Anspruch auf die Forderung, dass StudiVZ seine Internetseiten umgestalten müsse. Im Gegensatz zu Facebook gelangten die Richter zu der Auffassung, StudiVZ habe die Seite seines US-Konkurrenten nicht in unlauterer Weise nachgeahmt. Auch habe Facebook nicht nachweisen können, dass sich StudiVZ Quellcodes von Seiten seines US-Konkurrenten illegal beschafft habe.

Änlichkeiten bestehen
Trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten liege keine unlautere Nachahmung durch StudiVZ vor, befand das Gericht. Facebook habe bei der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005 hierzulande nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad gehabt, um dem deutschen Konkurrenten nun eine Täuschung im rechtlichen Sinne vorwerfen zu können. Bis September 2006 habe sich das US-Online-Netzwerk nämlich nur an nordamerikanische Studenten und Schüler gerichtet, und zwar ausschließlich in englischer Sprache. Erst seit März 2008 existiere ein deutschsprachige Version.

Beweislage basierte auf Vermutungen
Zum angeblichen Diebstahl von Quellcodes durch StudiVZ habe Facebook lediglich Vermutungen angestellt, urteilte das Gericht. Diese seien nicht ausreichend, um dem deutschen Online-Netzwerk "unredliche Erkenntniserlangung" vorzuwerfen. Letztlich sei auch vorstellbar, dass die StudiVZ-Gründer die Facebook-Webseiten mit Hilfe von im Netz für jedermann sichtbaren Informationen nachprogrammiert hätten. Darin liege jedoch kein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook, da StudiVZ nie selbst Vertragspartner des US-Unternehmens gewesen sei. Gegen das Urteil kann Facebook Berufung beim Kölner Oberlandesgericht einlegen.

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