142.800 Euro

Klum verklagte einen Hartz-IV-Empfänger

Teilen

Das Topmodel wollte von dem Mann 142.800 Euro - Der Arbeitslose ist verzweifelt.

Ein bizarrer Rechtsstreit: Das Topmodel Heidi Klum (35) mit einem geschätzten Jahreseinkommen von elf Millionen Euro verklagte einen mittellosen Hartz-IV-Empfänger aus Sachsen, der im Monat mit 345 Euro leben muss. Warum? Weil der arbeitslose Heinz F. aus Aue 2008 auf einen Werbezettel für eine Tanzveranstaltung ein Foto von Heidi Klum druckte.

142.800 Euro
„Das Bild habe ich zufällig auf einer Internetseite gefunden, dass die Frau auf dem Foto Heidi Klum war, wusste ich nicht“, so Heinz F. im Gespräch mit BILD. Doch Heidis Vater kannte keine Gnade und schickte sofort eine Rechnung. Zu zahlender Betrag: 100.000 Euro Fotohonorar plus 20 % Agenturprovision und Steuer. Gesamtkosten: 142.800 Euro!

"Haben sie das nötig?"
Nachdem der mittellose Mann nicht zahlen konnte, landete die Causa vor Gericht. Nun wird der Hartz-IV-Empfänger eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit wäre die Sache generell erledigt, allerdings wird Heinz F. dann voraussichtlich die Gerichtskosten der Gegenseite zu tragen haben. Die belaufen sich auf rund 2.300 Euro. Heinz F. verzweifelt: „Ich habe kein Geld. Ich frage mich: Haben diese reichen Leute es nötig, mich, kleinen Mann, zu verklagen?"

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.