Ab Oktober ist ein Zuschuss in Kärnten zu beantragen.
"Eine warme Wohnung darf kein Luxus sein", stellte, heute, Dienstag, Sozialreferentin LR Nicole Cernic klar und verwies auf den Heizkostenzuschuss, der ab 1. Oktober wieder bei jedem Gemeindeamt beantragt werden kann. Angesichts der massiven Preissteigerungen im Energiebereich wird der Heizkostenzuschuss des Landes Kärnten auch heuer wieder "tausenden Kärntnerinnen und Kärntnern zugute kommen". Der Heizkostenzuschuss wurde im vergangenen Jahr rund 21.000 Mal ausbezahlt.
Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich am
Einkommen des Antragstellers und kann bis zu 171,50 Euro ausmachen (bei
Lebensgemeinschaften mit maximal 1.070 Euro Nettomonatseinkommen und bei
Alleinstehenden mit einem Nettoeinkommen bis maximal 720 Euro). Jeweils 98 Euro
kommen zur Auszahlung, wenn das Einkommen höchstens 1.430 Euro Netto im Monat
bei Lebensgemeinschaften und 1.040 Euro bei Alleinstehenden ausmacht. "Bei
jeder weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Person erhöht sich der Zuschuss
um 98 Euro", erklärte Cernic die Details. Angesucht werden kann bei jedem
Gemeindeamt.
Im Unterschied zu anderen Modellen ist der Heizkostenzuschuss in Kärnten in der Mindestsicherung verankert. "Damit haben wir abgesichert, dass die Kärntnerinnen und Kärntner einen Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss haben, wenn sie die Kriterien erfüllen", so Cernic.
Rückfragehinweis
Kärntner Landesregierung
Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-22 852
www.ktn.gv.at