Burgenland

6 Schuldsprüche wegen Wiederbetätigung

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Das Gericht verhängte bedingte Hatstrafen von fünf bis acht Monaten.

Mit sechs Schuld- und drei Freisprüchen hat am Dienstag in Eisenstadt der Prozess gegen ursprünglich 14 Angeklagte geendet, denen die Staatsanwaltschaft nationalsozialistische Wiederbetätigung vorwarf. Fünf Jugendliche waren bereits am Montag nach Annahme einer diversionellen Erledigung durch das Gericht zur Leistung von gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Die heute, Dienstag, gefällten neun Urteile sind hingegen nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

Bedingte Haftstraften
Drei Niederösterreicher, zwei Wiener und ein Burgenländer wurden zu bedingten Haftstrafen im Ausmaß von fünf bis acht Monate verurteilt. Die bereits am Montag zu gemeinnützigen Leistungen verurteilten Jugendlichen müssen diese im Ausmaß von 70 bis 100 Stunden erbringen.

Verstöße gegen das Verbotsgesetz

Den 14 Angeklagten im Alter von 18 bis 38 Jahren aus Burgenland, Niederösterreich und Wien wurden Verstöße gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes vorgeworfen. Darunter fallen der "Deutsche Gruß" und "Heil Hitler"-Rufe, mit denen sowohl sechs Jugendliche im Eisenstädter Schlosspark als auch eine siebenköpfige Gruppe bei einem Konzert in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) vor Zeugen aufgefallen sein sollen, so die Staatsanwältin. Drei Angeklagte sollen dabei auch eintätowierte NS-Symbole zur Schau gestellt haben.

Gründung einer rechten Gruppierung geplant

Die Jugendlichen in Eisenstadt hätten auch die Gründung einer rechten Gruppierung geplant. Es habe zudem Treffen mit anderen Neonazi-Gruppen in Österreich gegeben. Weil ein Angeklagter sowohl in Eisenstadt als auch in Nickesldorf bei strafbaren Handlungen dabeigewesen sein soll, wurde der Prozess gegen beide Gruppen gemeinsam geführt. Im Saal A des Landesgerichts Eisenstadt füllten die Angeklagten und ihre Rechtsbeistände auch die ersten beiden Zuhörerreihen.

Fünf Angeklagte bekennen sich schuldig
Fünf Jugendliche der Eisenstädter Gruppe bekannten sich von Beginn an schuldig und gaben sich reuig. Ihre Fälle wurden auf dem diversionellen Weg erledigt. Einige wegen der Vorfälle in Nickelsdorf Angeklagten wiesen die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück. Die Vorfälle bei einem Konzert vom 19. August 2009, bei der die von den Jugendlichen als Hardcore-Punkband bezeichnete Gruppe "Agnostic Front" aufgetreten war, wurden darum ausführlich erörtert.

"Sieg Heil"-Rufe und Hitlergruß

Vor dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Karl Mitterhöfer berichtete ein Mitglied des Organisationsteams der Musikveranstaltung von acht "Skins" mit Springerstiefeln, die mit nacktem Oberkörper vor der Bühne getanzt hätten. Dass es Äußerungen und Gesten wie "Sieg Heil" oder den Hiltlergruß gegeben habe, sei ihm von anderen Personen erzählt worden. Eine Tierschützerin schilderte, dass sich "sicher sieben, acht Leute" im Kreis aufgestellt "und diesen Hitlergruß gemacht und Sieg Heil gerufen" hätten. "Hundertprozentig sicher", dass sich bei dieser Gruppe auch jemand von den Angeklagten befunden hätte, sei sie sich nicht, sagte die Zeugin.

Staatsanwältin fordert Schuldsprüche
Die Erste Staatsanwältin Theresia Schneider-Ponholzer forderte in ihrem Schlussplädoyer Schuldsprüche. Das Verbotsgesetz sei "unter dem Eindruck der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus" im Jahr 1945 erlassen worden. Es sei ein Grundsatz der Zweiten Republik, "dass derartige Umtriebe ein für alle Mal verboten beziehungsweise hintangehalten werden sollen". Das Rufen von Parolen wie "Heil Hitler", "Heil dem Führer" oder "Sieg Heil" und das Heben der Hand zum "Deutschen Gruß" vor Zeugen sei eindeutig tatbestandsmäßig für Paragraf 3g des Verbotsgesetzes.

Angeklagte teilweise geständig

Fest stehe, dass beim Konzert in Nickesldorf "Heil Hitler" und "Sieg Heil" gerufen worden sei. "Das sagen mehrere Zeugen, das sagen auch Angeklagte selbst", so Schneider-Ponholzer. Die Staatsanwältin räumte aber auch ein, dass einige Angeklagte diesbezüglich nicht eindeutig von Zeugen belastet worden seien.

Die Verteidiger mehrerer Personen, die am Konzert teilgenommen hatten, argumentierten damit, dass kein Zeuge ihre Mandanten als Urheber verbotener Handlungen identifiziert habe. Als Konsequenz forderten sie Freisprüche, die das Gericht später bei drei Angeklagten aussprach. Mehrfach wurde auch betont, dass sich die Mandanten von nationalsozialistischer Gesinnung distanziert hätten.

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