Tierschützer-Prozess

Balluch weiterhin im Kreuzverhör

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Zusammenarbeit mit anderen Vereinen sei kampagnenbezogen und im Bereich der Legalität geschehen.

Die zweite Verhandlungswoche im Prozess gegen 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation hat am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt begonnen. Gegenstand war wie bereits an den beiden vorhergehenden Verhandlungstagen die Einvernahme des erstangeklagten Martin Balluch. Die Befragung des Obmanns des Vereins Gegen Tierfabriken (VGT), dem laut Anklage eine führende Rolle in der inkriminierten Organisation zugedacht wird, könnte am Mittwoch abgeschlossen werden.

Vierter Prozesstag
Thematisiert wurden am vierten Prozesstag die Kontakte Balluchs zu verurteilten englischen Tierschützern, einzelne Kampagnen und die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Angeklagten. Für Verwirrung sorgte von Zeit zu Zeit der Umfang des Aktes: Unklarheiten gab es sowohl bezüglich der bereits behandelten Themen als auch welche Beweisanträge wann eingebracht werden sollten. Da die Verwendung von Laptops durch die Angeklagten während der Hauptverhandlung nicht erlaubt wurde (einen entsprechenden Antrag vom Freitag wies die Richterin ab), wurden kistenweise Aktenordner in den Saal geschleppt.

Nur weil er im Internet über verurteilte Aktivisten berichte oder andere dazu auffordere, ihnen Briefe in die Haft zu schicken, heiße das nicht, dass er mit ihnen persönlich bekannt oder gar befreundet sei, erklärte Balluch. Er sei lediglich der Meinung, dass sich Leute, die in Haft sitzen, in psychischen Ausnahmesituationen befinden und daher - unabhängig davon, was sie getan haben - unterstützt werden sollten.

Guter Bulle - böser Bulle
Der VGT-Obmann erklärte, auch mit anderen Vereinen zusammengearbeitet zu haben - etwa mit "Vier Pfoten" bei der Kaninchen-Käfigverbot-Kampagne. Dabei habe es eine psychologische "Doppelstrategie" nach Vorbild des Konzepts "guter Bulle - böser Bulle" gegeben: "Vier Pfoten" hatten die politischen Gespräche und der VGT die Aktionen des zivilen Ungehorsams übernommen. Diese kampagnenbezogene Zusammenarbeit bedeute aber noch keine kriminelle Organisation, betonte Balluch.

Für den Umgang mit Polizei und Justiz soll es unter anderem beim Tierrechtskongress 2004 und im Fadinger-Forum konkrete Ratschläge gegeben haben. Es gab den Vorschlag, ihm Zeugenaussagen vorher vorzulegen und durchzugehen, um Unstimmigkeiten durch subjektive Wahrnehmungen zu vermeiden, räumte Balluch ein.

Fälle von Sachbeschädigung an Hochständen habe es seitens des VGT nicht gegeben. Jagdstörungen hätten sich immer im Bereich der legalen Aktivitäten bewegt. Eine Jäger-Tagung in Wien will der Erstangeklagte - wie im Strafantrag festgehalten - nicht gestört haben: Er habe als Journalist unter seinem Namen zu Informationszwecken teilgenommen. Er habe dort weder provoziert noch sei sonst irgendetwas vorgefallen: "Es war dort überhaupt nichts irgendwie Aufsehenerregendes", meinte der Beschuldigte.

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