IS-Heimkehrer

Es bleibt bei zweieinhalb Jahren Haft

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Wiener Oberlandesgericht bestätigt Entscheidung aus erster Instanz.

Es bleibt bei zweieinhalb Jahren unbedingter Haft für einen 17-jährigen Wiener Jugendlichen, der sich im Spätsommer 2014 der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen hatte, ehe er im März 2015 nach Österreich zurückkehrte. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Freitag die Rechtsmittel des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft gegen die erstinstanzliche Entscheidung verworfen.

Berufung verworfen

Wie Verteidiger Wolfgang Blaschitz am Freitagabend im Gespräch mit der APA berichtete, wurden vom Senat (Vorsitz: Christa Edwards) sowohl die Berufungen des 17-Jährigen als auch jene der Staatsanwaltschaft gegen die Strafhöhe verworfen. "Nun heißt es, mit vollem Elan an einer vorzeitigen bedingten Entlassung zu arbeiten", meinte Blaschitz. Eine solche kann nach Verbüßung der Strafhälfte - damit erstmals im kommenden Juni - beantragt werden.

"Abschlachten von Ungläubigen"

Der Jugendliche war im vergangenen Juli in Wien wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Aufforderung zu terroristischen Straftaten schuldig erkannt worden, wobei sich letzteres vor allem auf ein über Youtube verbreitetes Propaganda-Video bezog, in dem der 17-Jährige zum "Abschlachten von Ungläubigen" aufforderte. Außerdem ging der Senat davon aus, dass der 17-Jährige - wie von ihm selbst behauptet - vom IS als Rettungsfahrer im Kampfgebiet eingesetzt wurde und Verletzte aus der Kampfzone brachte.

Zum Islam konvertiert
Der Bursch, der keinen Migrationshintergrund aufweist, war 2014 zum Islam konvertiert und hatte sich in jüngster Zeit radikalisiert. Er reiste schließlich nach Syrien und schloss sich dem IS an. Der Bursch hätte sich aufgrund seiner speziellen Persönlichkeitsstruktur "für den Kampf in Syrien verführen lassen", hatte die Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter in einem Gutachten festgestellt.
 

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