Nach Syrien gezogen

Krems: Teilbedingte Haft für Jihadisten

Teilen

Ein 29-Jähriger Tschetschene wurde in Krems schuldig gesprochen - Urteil nicht rechtskräftig

Am Landesgericht Krems ist am Mittwoch ein 29-jähriger Tschetschene des Verbrechens der terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden, weil er sich laut Anklage mit dem Ziel, in den Jihad zu ziehen, im Juli 2013 in Syrien einer bewaffneten Einheit von "Jahbat al Nusra" angeschlossen hatte. Er wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon 17 Monate bedingt, verurteilt.

Dabei wurden dem Mann, der im vergangenen März in Krems festgenommen worden war, sechs Wochen U-Haft aus 2015 angerechnet. Vom Vorwurf des Besitzes von Kinder-Pornos (aus dem Internet) erfolgte ein Freispruch. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

Der Tschetschene hatte sich damit gerechtfertigt, er habe in Syrien eine Hilfsorganisation unterstützen wollen - nach zwei Tagen verließ er, seinen Angaben zufolge um sein Leben fürchtend, das Kampfgebiet wieder. Die Anklage stützte sich auf die Internetauswertung sowie Dateien, Fotos und Chat-Verläufe auf dem Laptop und Mobiltelefonen des Angeklagten. Er habe zur Wahrheitsfindung beigetragen, hieß es in der Urteilsbegründung - so hatte er von sich aus zugegeben, der vermummte Mann mit Waffe auf einem sichergestellten Foto zu sein.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.