Freispruch

Polizist wegen angeblichem Stalking angeklagt

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Dem Mann wurde vorgeworfen Mitschüler seiner Tochter ständig per SMS kontaktiert zu haben. Die Richterin sprach den Beamten von allen Anschuldigungen frei.

Ein Wiener Polizist hatte sich am Montag wegen beharrlicher Verfolgung nach dem sogenannten Stalking-Paragraphen 107a StGB im Straflandesgericht zu verantworten. Die von der Anklagebehörde ins Treffen geführten Opfer: Drei Mitschüler der zwölfjährigen Tochter des 55-Jährigen. Der Beamte, dem im Fall eines Schuldspruchs bis zu einem Jahr Haft gedroht hätte, wurde mangels tatbestandsmäßigen Verhaltens freigesprochen.

Der Gesetzeshüter dürfte ein besonders wachsames Auge auf seine Tochter werfen. Nachdem sich diese in der Schule mit einer Gleichaltrigen angefreundet hatte, erhielt jenes Mädchen regelmäßig SMS und Anrufe - oft mehrmals pro Tag. Der Polizist erkundigte sich meistens nach dem Verbleib seiner Tochter. Als er eines Tages in Uniform am Schulhof auftauchte und angeblich "patroullierte", wobei die Freundin seiner Tochter sich bei ihm eingehängt hatte, wurde die Lehrerschaft stutzig.

Der Klassenvorstand forschte nach und fand heraus, dass der Mann auch zwei Buben ab und an übers Mobiltelefon kontaktierte. Er ließ ihnen SMS zukommen, in denen er ihnen untersagte, weiteren Kontakt mit seiner Tochter zu pflegen. Die Schule entschloss sich schließlich zur Anzeige, der Polizist landete nun vor Richterin Minou Factor.

Dort hatte er für alles eine Erklärung: Der Umgang mit den Buben wäre für sein Kind "nicht gut" gewesen. Der eine habe bereits mit dem Gericht zu tun gehabt und sei nach Handgreiflichkeiten sogar von der Schule "geflogen". Der andere habe seiner Tochter den BH ausziehen wollen.

Die Anrufe bei der befreundeten Mitschülerin wären wiederum nötig gewesen, weil seine Tochter mit ihrem Handy permanent Musik höre und der Akku daher ständig leer sei: "Ich wollte nur wissen, wo sie ist. Ich hab mir nicht unberechtigte Sorgen gemacht, weil sie immer da unten in Kaisermühlen unterwegs waren." Seine Tochter "folge nicht", komme oft zu spät nach Hause, erläuterte der Vater.

Dass ihn der Lehrkörper in Uniform zu Gesicht bekam, sei nicht weiter verwunderlich. Er habe seine Tochter schließlich vor Arbeitsantritt zur Schule gebracht. Zugegeben, ihre Freundin habe sich einmal bei ihm eingehängt: "Ich war total perplex. Vermutlich wollte sie jemandem damit imponieren. Mir war das ausgesprochen unangenehm."

Die Richterin hätte gern beim Klassenvorstand das Zustandekommen der Anzeige hinterfragt. Das war leider nicht möglich, da die Pädagogin es vorzog, unentschuldigt ihrer Zeugenladung nicht nachzukommen.

"Von den Vorwürfen ist nichts übrig geblieben. Das Kartenhaus ist in sich zusammen gefallen", stellte das Gericht fest, nachdem sämtliche verfahrensgegenständlichen Kinder den Angeklagten im Zeugenstand nicht belastet hatten. Es handle sich um einen "lupenreinen Freispruch", betonte die Richterin. Ihre Entscheidung ist bereits rechtskräftig.

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