Ging es ums Erbe?

Vater erstickt: Mordanklage gegen Sohn

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Todeskampf mit dem Sohn im Heizungskeller: Warum musste Gottfried B. (70) sterben?

Jetzt liegt die Anklage gegen den Kraftfahrer Martin B. aus Gröben bei Ober-Grafendorf vor – und der 40-Jährige muss sich laut Staatsanwaltschaft des Mordes verantworten. Am 19. Juli findet am Landesgericht St. Pölten der Prozess statt. Und er wird an Spannung kaum zu überbieten sein. Denn der Beschuldigte behauptet, damals, am 24. März, zuerst vom Vater attackiert und durch Faustschläge im Gesicht verletzt worden zu sein, ehe sein Vater im Gerangel erstickte. Sein Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger: „Das war kein Verbrechen, nicht einmal Notwehr, sondern ein reines Fahrlässigkeitsdelikt.“

Dem widerspricht allerdings Gutachter Dr. Denk, der feststellt, dass Martin B. über einen längeren Zeitraum auf seinem am Bauch liegenden Vater gekniet haben und ihn zu Boden gedrückt haben muss.

Vater drohte: "Ich erwürg’ dich, du Drecksau"

Das Motiv für die tödliche Prügelei soll laut des Angeklagten allein im tyrannischen Wesen seines Vaters und der Meldung „Ich erwürg’ dich, du Drecksau“ im Heizungskeller begründet sein. Die Lebensgefährtin von Gottfried B. indes deutet einen Erbschaftsstreit an. Sie selbst soll als Alleinerbin eingesetzt worden sein, wobei der 70-Jährige im Testament festgehalten habe, dass seine Exfrau und vor allem seine Kinder und alle Enkelkinder gar nichts erhalten sollen. Es gilt die Unschuldsvermutung. (kor)

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