Getöteter Wachsoldat

Vater holte Todesschützen aus U-Haft ab

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Die Staatsanwaltschaft will gegen die Entscheidung der Haftrichterin Berufung einlegen.

Am Montag stand der Vater des Schützen Ali Ü. (22) vor der Justizanstalt Josefstadt, um ihn abzuholen. Der 22-Jährige wurde enthaftet, nachdem er am 9. Oktober seinen Kameraden Ismail A. (20) vor einer Wiener Kaserne erschossen hatte. Die zuständige Haftrichterin sah nach der Tatrekonstruktion vergangenen Freitag den Vorsatz als nicht gegeben, für die Familie des Opfers ein Schlag ins Gesicht. Die Staatsanwaltschaft will berufen.

Verteidigung

„Beim Lokalaugenschein kam heraus, dass es sich um keine Vorsatztat handeln kann. Eine weitere U-Haft wäre nicht angemessen gewesen, weil bei Fahrlässigkeit für Unbescholtene die Haft­gründe entfallen“, so Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger.

Klage

„Bisher sagte Ali Ü., er könne sich an nichts erinnern. Bei der Tatrekonstruktion meinte er aber, er sei gestolpert, dann sei der Schuss gefallen. Am Tatverlauf hat sich dadurch nichts geändert. Ob man ihm das glaubt oder nicht, ist Gegenstand der Hauptverhandlung und kann davor nicht beurteilt werden“, bekräftigt Opfer-Anwalt Ümit Vural.(lae)

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