Schoss auf Tankstellenkunden

18 Jahre Haft für Rumänen

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Das 31-jährige Opfer ist seit dem Überfall querschnittsgelähmt.

Ein 27-jähriger Rumäne ist am Freitag wegen Mordversuchs und versuchten schweren Raubes von den Geschworenen des Landesgerichts Feldkirch zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Er soll gemeinsam mit vier Komplizen bei einem missglückten Raub auf eine Tankstelle in Lustenau im Juli 2010 einen heute 31-jährigen Kunden niedergeschossen und lebensgefährlich verletzt haben. Wegen des Raubversuchs angeklagt waren auch zwei der serbischen Mittäter, ein 37-Jähriger, der als Drahtzieher gilt, sowie ein 41-Jähriger. Sie wurden zu 17 bzw. 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Aus nächster Nähe niedergeschossen
Laut Anklage betrat der 27-Jährige in der Nacht auf den 1. Juli 2010 gemeinsam mit drei seiner serbischen Mittäter die Tankstelle, während der 37-Jährige im Fluchtauto wartete. Nur der Pächter, ein Angestellter und das spätere Opfer befanden sich noch im Gebäude. Als der damals 30-jährige Kunde aus einem Nebenzimmer in den Verkaufsraum trat, schoss ihn der Angeklagte aus nächster Nähe nieder. Die Täter flüchteten ohne Beute, zwei der Beteiligten sind nach wie vor auf der Flucht.

Angeklagte widersprachen sich
Die drei Angeklagten fielen vor Gericht mit teils widersprüchlichen Aussagen auf, jeder belastete den anderen und wollte nicht für die schweren Dauerfolgen des Opfers verantwortlich sein. Der 27-Jährige bestritt zudem eine Mordabsicht. Er sei beim plötzlichen Auftreten des Mannes erschrocken und habe versehentlich abgedrückt. Er habe die Waffe von dem 37-Jährigen bekommen und nicht gewusst, dass diese geladen war. Dem widersprach der 37-jährige Drahtzieher. Er habe dem Rumänen die Patronen separat mit dem Revolver übergeben. Den Raubversuch gaben alle zu.

Opfer immer noch in Reha
In der Verhandlung ging es vor allem um einen möglichen Vorsatz des 27-Jährigen und um die Frage, wer für das Leiden des 31-Jährigen verantwortlich zu machen ist. Der Tankstellenkunde, ein zweifacher Familienvater, erschien im Rollstuhl vor Gericht. Der Mann schilderte den Vorfall aus seiner Sicht. Laut Gutachter traf ihn der Schuss in Hals und Brustkorb, wodurch Luft- und Speiseröhre sowie das Rückenmark verletzt wurden, was neben einer Querschnittslähmung auch Störungen der inneren Organe zur Folge hatte. Der Mann befindet sich nach wie vor in Rehabilitation.

100.000 Euro und Folgekosten
Die Geschworenen folgten mit ihrem Schuldspruch zur Gänze der Anklage. Die Tatverdächtigen müssen dem Opfer eine Zahlung von 100.000 Euro leisten und für die Schäden haften, die dem 31-Jährigen künftig noch entstehen könnten. 2.000 Euro wurde dem geschockten Tankstellenangestellten zugesprochen. Mildernd wurde das Geständnis gewertet, sowie dass es beim Raubversuch blieb. Erschwerend wirkten sich jedoch die Vorstrafen der Angeklagten aus.

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