Justiz in die Knie gezwungen

Wegen 2,50 Euro: Sieg vor Gericht

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Ein Salzburger hat zehn Jahre in Deutschland um 2,50 Euro geklagt – mit Erfolg.

Der Gerechtigkeitssinn von Kurt Falkensteiner muss besonders ausgeprägt sein. Nur so lässt sich die Beharrlichkeit des Salzburgers erklären, der sich in zehn Jahren durch alle deutschen Gerichtsinstanzen prozessierte.

Falkensteiner musste 2006 in einer Therme in Berchtesgaden 2,50 Euro mehr Eintritt bezahlen als die einheimischen Bayern, die einen Heimbonus bekamen. Das sah der Salzburger nicht ein – er klagte.

Und verlor sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht München. Dann tat der Österreicher, was sich kaum ein Deutscher traut. Er zog vor das Bundesverfassungsgericht, die höchste Instanz im Nachbarland.

Höchstgericht

Und siehe da, die Richter in Karlsruhe hatten ein Herz für den Salzburger. Sie gaben ihm recht, weil der Zuschlag in der Therme gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hatte. Ein Bad dürfe nicht einfach Einwohner bevorzugen, wenn es dafür nicht besondere Gründe gebe. Im Fall einer Therme, die auch ausländische Gäste anlocken will, sei dies nicht der Fall.

Ob Kurt Falkensteiner die 2,50 Euro jetzt zurückbekommt, ist nicht bekannt. Der Heimbonus in der Therme wurde gestrichen.

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