Hitler-Häferl und Wehrmachts-Legofiguren

Wiederbetätigung: Bedingte Haft für Neonazi-Paar im Burgenland

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In der Wohnzimmer des Paares standen unter anderem Hitler-Häferl und Wehrmachts-Legofiguren mit SS-Runen.

Ein 49-Jähriger und seine 48-jährige Frau sind am Montag in Eisenstadt wegen Wiederbetätigung vor Gericht gestanden. Sie sollen zu Hause im Mittelburgenland in einer Vitrine Gegenstände mit Bezug zum Nationalsozialismus aufbewahrt haben. Darunter ein Häferl mit Hitler-Porträt und Wehrmachts-Legofiguren mit SS-Runen. Ein Geschworenensenat sprach deshalb beide schuldig. Der Mann wurde zu 2.880 Euro Geldstrafe und 18 Monaten bedingter Haft verurteilt, die Frau zu 15 Monaten bedingt.
 

Urteil nicht rechtskräftig

 
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem 49-Jährigen warf die Anklage zudem vor, auf seinem Facebook-Account Videos und Bilder mit NS-Symbolik veröffentlicht zu haben. Darunter habe sich etwa eine "schwarze Sonne" befunden, eine Art Ersatzsymbol für das Hitlerkreuz, erläuterte der Staatsanwalt.
 
Die beiden in Deutschland geborenen Angeklagten, die bereits 2017 einschlägig vor Gericht gestanden waren, bekannten sich nicht schuldig. Die 48-Jährige habe die Sachen nicht aufgestellt, "es waren Gegenstände ihres Mannes", betonte der Verteidiger des Paares. Weiters seien die Figuren und die Häferl bei einer früheren Hausdurchsuchung unbeanstandet geblieben. Daher sah er auch beim Ehemann kein strafrechtlich relevantes Handeln. Was den zweiten Anklagepunkt beim 49-Jährigen betreffe, so habe nicht dieser selbst, sondern ein Bekannter das beanstandete Video hochgeladen.
 

"Geschenke"

 
Auf Frage der Vorsitzenden beschrieb der Angeklagte seine politische Einstellung als "patriotisch rechts". Das habe aber "mit Nationalsozialismus nichts zu tun", fügte er hinzu. Die von der Anklage erwähnten Gegenstände, " sind Geschenke, die habe ich halt einmal in die Vitrine reingepackt", schilderte er.
 
Zu einer Diskussion kam es, als ihm die Vorsitzende vorhielt, dass bei seiner einschlägigen Vorstrafe unter anderem der Besitz einer im Keller angebrachten Hakenkreuzfahne eine Rolle spiele. Diesen Vorwurf wies der 49-Jährige zurück. Das Hochladen des inkriminierten Videos sei durch seinen Bekannten erfolgt. Dieser habe ebenso Administratoren-Rechte, antwortete er auf Fragen des Gerichts.
 
"In der Vitrine sind seine Sachen", bekräftigte die mitangeklagte Ehefrau. Warum die Figuren überhaupt noch in der Vitrine gestanden seien? "Ich weiß es nicht", sagte die 48-Jährige. Nach ihrer politischen Einstellung gefragt, antwortete sie: "Komplett liberal, weder sozialistisch noch diktatorisch - ich bin in der DDR aufgewachsen."
 

Verteidiger plädierte auf Freispruch

 
Zwei Zeuginnen, eine Nachbarin und eine Bekannte, hatten der Vitrine keine besondere Beachtung geschenkt. Auch im Gespräch sei keine einschlägige Gesinnung zum Ausdruck gekommen. Ein Ermittler, der ebenfalls befragt wurde, meinte hingegen: Wenn er die darin aufbewahrten Gegenstände bei einer früheren Hausdurchsuchung gefunden hätte, "dann hätte ich sie mitgenommen".
 
Der Staatsanwalt beantragte in seinem Schlussvortrag eine angemessene Strafe für beide Angeklagte "als Reaktion auf dieses Fehlverhalten". Der Verteidiger plädierte, wie schon zu Beginn des Prozesses angedeutet, auf Freispruch.
 
Die Geschworenen bejahten bei beiden Angeklagten die Hauptfrage, ob eine Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes vorliege, mit 8:0 Ja-Stimmen. Beim 49-Jährigen sah man den Tatbestand auch betreffend Facebook-Einträgen mit 8:0 erfüllt. Allerdings wurden hier zwei von vier Punkten, darunter der Vorwurf mit der "schwarzen Sonne", gestrichen. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
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