Er hofft auf Gnade

Drei Frauen entscheiden über Fritzls Freiheit

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Drei Frauen entscheiden, ob der Mann, der seine Tochter im Keller gefangen hielt, in den Normalvollzug darf. 

Krems/Stein a.d. Donau. Rund um den wohl bekanntesten Strafgefangenen Österreichs wird es nicht still. Gemeinsam mit seiner renommierten Strafverteidi­gerin Astrid Wagner kämpft der bereits 89-
Jährige darum, nach mehr als 15 Jahren Haft, wieder in die Freiheit entlassen zu werden.

Ein Drei-Richterinnen-Senat unter dem Vorsitz von Monika Fasching-Lattus – sie verhandelte auch den Fall, in dem eine Mutter ihren Sohn (12) in eine Hundebox gesperrt hatte – ist derzeit am Zug. Die drei Frauen entscheiden darüber, ob Josef Fritzl aus dem Maßnahmenvollzug, also der geschlossenen psychiatrischen Abteilung, zuerst einmal in einen Normalvollzug verlegt werden darf.

Am Dienstag fand in der Justizanstalt Krems-Stein eine Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Entscheidung der Richterinnen, die sich noch intensiv beraten müssen, soll schriftlich in der nächsten Woche folgen.

Keine Gefahr: Fritzl will keine Frauen mehr

Verlangen. Astrid Wagner ist überzeugt, dass von dem 89-Jährigen, der mittlerweile an Demenz erkrankt ist, keine Gefahr mehr ausgeht. Dies hätte auch die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner bestätigt. Zudem habe Fritzl kein sexuelles Verlangen mehr nach Frauen. Einer Dame, die ihm immer wieder geschrieben hatte und mehr von ihm wollte, hätte der betagte Gefangene sogar einen Korb erteilt, so Wagner.

Umzug. Nach einer Verlegung könnte dem Mann, der 24 Jahre lang seine Tochter im Keller eingesperrt und mit ihr sieben Kinder gezeugt hatte, laut seiner Anwältin schon bald die Freiheit winken. Fritzls sehnlichster Wunsch: Ein eigenes Haus mit Ziege. „Natürlich kann man ihn nicht von heute auf morgen entlassen.“ Man müsse mit Vollzugslockerungen beginnen.

Entscheidung. Bereits Anfang des Jahres fand eine Anhörung statt. Das Gericht sah damals in dem Rentner keine ausgehende Gefahr mehr. Das Oberlandesgericht allerdings gab einem Einspruch der Staatsanwaltschaft statt. So landete der Fall diese Woche erneut vor Gericht.

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