Frau nicht zurechnungsfähig

Auf schlafenden Ehemann eingestochen: Einweisung

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Laut Gutachten leidet die Frau an einer paranoiden Schizophrenie.

Eine Frau, die im März in Perchtoldsdorf (Bezirk Mödling) mit einem Küchenmesser auf ihren schlafenden Ehemann eingestochen hatte, ist am Montag von einem Geschworenensenat in Wiener Neustadt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Entscheidung ist nach Angaben des Landesgerichts rechtskräftig.

Die 42-Jährige hatte sich nach der Tat in den frühen Morgenstunden des 5. März in vorläufiger Anhaltung befunden. Sie soll laut Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer paranoiden Schizophrenie versucht haben, ihren schlafenden Mann in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus vorsätzlich zu töten.

Gezielte Stiche

Der 39-Jährige war den Angaben zufolge durch drei wuchtige und gezielte Stiche gegen den Oberkörper schwer verletzt worden. Tatwaffe war ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Der Tötungsversuch war laut Staatsanwaltschaft lediglich deshalb fehlgeschlagen, weil das Opfer mit Hilfe des gemeinsamen Sohnes einen weiteren Angriff abwehren konnte und ein Stich in den Oberkörper die Leber um einen Zentimeter verfehlte.

Der 15-jährige Sohn der russischen Familie war laut Polizeiangaben durch Schreie des Vaters aufgewacht und hatte die Rettung verständigt. Der 39-Jährige wurde in das Landesklinikum Baden eingeliefert. Seine Frau wurde in der Wohnung festgenommen.

Nicht zurechnungsfähig

Ein Gutachten stufte die 42-Jährige als nicht zurechnungsfähig ein. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde in dem Schwurprozess stattgegeben.

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