Justizirrtum

Enthaftung von Verdächtigem abgelehnt

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Nach Meinung der Behörden besteht weiter dringender Tatverdacht. Die Ermittlungen werden neu aufgerollt.

Der 39-jährige Mödlinger, der in Wiener Neustadt wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden ist, nun aber eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erreicht hat, kommt vorerst nicht auf freien Fuß. Der Enthaftungsantrag seiner Rechtsvertreterin Karin Prutsch - die Juristin legt Wert auf die Feststellung, aus standesrechtlichen Gründen nicht als Anwältin bezeichnet zu werden - wurde am Donnerstag zurückgewiesen. Über den Mann wurde vorerst auf vier Wochen die U-Haft verhängt. Die Rechtsvertreterin des 39-jährigen Mödlingers hat gegen die Verhängung der U-Haft bereits Rechtsmittel angemeldet.

Überraschende Videokonferenz
An sich hätte am Freitag um 8.00 Uhr im Landesgericht Wiener Neustadt die Haftfrage behandelt werden sollen. Völlig überraschend wurde jedoch am Donnerstag in der Justizanstalt Graz-Karlau, wo der 39-Jährige seit seiner Verurteilung einsitzt, eine Videokonferenz anberaumt. In einem speziell eingerichteten Zimmer wurde der Mann mit den zuständigen Vertretern der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft und des Gerichts konfrontiert, die mit ihm zunächst eine Beschuldigteneinvernahme durchführten. Die Anklagebehörde will den Fall - wie berichtet - ganz von neuem aufrollen.

"Danach wurde über die Haft entschieden und U-Haft verhängt. Als Haftgrund wurde dringender Tatverdacht angenommen", berichtete die Rechtsvertreterin des Mannes. Ihren Angaben zufolge hatte sie von den Behörden keine Verständigung über die geplante Videokonferenz erhalten. Wäre sie nicht im letzten Moment von dem 39-Jährigen angerufen worden, hätte sie davon erst im Nachhinein erfahren, so Prutsch.

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