Kriminalität

Zehn Jahre Haft für Posträuber

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Ein fotogrammetrisches Gutachten hat einen 36-jährigen Rumänen als einen der brutalen Räuber überführt, die am 19. Juli 2007 ein Postamt in Wien-Penzing überfallen haben.

Gheorghe A. behauptete im Straflandesgericht zunächst, mit der Tat nicht das Geringste zu tun zu haben. Angesichts der Ausführungen des technischen Sachverständigen, der darlegte, dass es sich bei jenem von der Überwachungskamera gefilmten Maskierten, der Kunden im Eingangsbereich mit gezücktem Revolver bedrohte, mit größter Wahrscheinlichkeit um den Angeklagten handelt, legte dieser ein Geständnis ab.

"Ja, das bin ich", gab der schwer vorbestrafte Mann zu Protokoll. Für 17 Überfälle war der Posträuber in Deutschland zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung der Strafhälfte wurde er auf Bewährung entlassen und in seine Heimat abgeschoben.

Gerade einmal zwei Monate später trat er in Wien bereits wieder kriminell in Erscheinung, wobei er sich zunächst mit Einbrüchen begnügte. Danach schloss er sich zwei Landsleuten an und nahm mit ihnen das Postamt in der Kuefsteingasse ins Visier.

Komplizen setzten sich ab
"Meine Aufgabe war es, das Fluchtauto zu fahren und den Eingang abzusichern", erklärte der Angeklagte. Bei dem Überfall waren die Profis nicht zimperlich vorgegangen. Kunden, die herumstanden, wurden zu Boden gestoßen. Die Täter sprangen einfach über die Schalterbegrenzung und ergriffen alles Geld, das sie fassen konnten. Exakt eine Minute und 55 Sekunden dauerte der Coup, mit 116.000 Euro gelang den Verbrechern die Flucht.

Während sich seine Komplizen nach Italien absetzen konnten, klickten für den mit 20.000 Euro "entlohnten" Gheorghe A. nach einigen Tagen die Handschellen. Er fühlte sich einfach zu sicher und blieb zu lange in der Bundeshauptstadt. Doch auf den Kleidern, derer sich die Räuber auf der Flucht teilweise entledigt hatten, fand sich sein genetischer Fingerabdruck. Im Nu war der Gesuchte ausgeforscht und verhaftet.

Das Schwurgericht verhängte über den Mann nach kurzer Beratung eine zehnjährige Freiheitsstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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