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Ministerium: Ärger mit Hitler-Haus

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Die Besitzerin lehnte eine Nutzung durch VHS und Volkshilfe ab.

Die unendliche Geschichte des sogenannten Hitler-Geburtshauses in Braunau (OÖ) geht weiter. Nachdem das Innenministerium gemeinsam mit der Gemeinde bei der Eigentümerin mit einem Nutzungskonzept für Volkshochschule und Volkshilfe abgeblitzt ist, will man bei anderen Ministerium fragen, ob sie die Räumlichkeiten brauchen können, kündigte Sektionschef Hermann Feiner am Dienstag an.

4.600 Euro im Monat
Seit 1972 ist das BMI Mieter des Hauses mit der Adresse Vorstadt 15. Die rund 800 m2 kosten derzeit 4.600 Euro im Monat, die sich Ministerium und Gemeinde nach dem Schlüssel 60 zu 40 aufteilen. Die Republik nehme so grundsätzlich ihre Verantwortung wahr, die sie bei historisch belasteten Gebäuden habe, betonte Feiner, der mit seiner Sektion IV für die Gedenkstätten der Republik verantwortlich zeichnet.

Die Nutzung der Räumlichkeiten ist allerdings äußerst schwierig zu organisieren. In den 70ern war die HTL Braunau eingemietet, bis 2011 die Lebenshilfe Oberösterreich. Seitdem wird ein Nach(unter)mieter gesucht. Allerdings gilt es zum einen, den Mietvertrag zu berücksichtigen, in dem explizit eine "museale" Nutzung bzw. eine im historischen Kontext untersagt wird. Zum anderen muss die Eigentümerin zustimmen.

Und das war zuletzt nicht der Fall, als man plante, Volkshochschule und Volkshilfe im Haus unterzubringen. Dies würde zwar den im Mietvertrag verankerten "sozial-edukativen" Zwecken entsprechen, sei aber von der Besitzerin abgelehnt worden, so Feiner. Auch auf wiederholte Kaufangebote sei sie nicht eingestiegen, wobei die Republik nur den Verkehrswert zahlen könne. Und so steht die Liegenschaft derzeit leer, was auf lange Sicht wohl dem Rechnungshof nicht gefallen würde, denkt man sich im BMI.

Deshalb sollen nun alle anderen Ministerien angeschrieben werden - vielleicht kann ja jemand die 800 m2 gebrauchen. Feiner hofft auf Rückmeldungen binnen einer "angemessenen Frist": "Bis zum Jahresende" würde er gerne wissen, ob ein Ressort Bedarf hat. Sollte das der Fall sein, ist zwar noch immer nicht gesagt, dass die Eigentümerin den neuen Nutzungsplänen zustimmt. Klappt es doch, könnte aber das betreffende Ministerium in den Mietvertrag eintreten. Das Innenministerium werde aber jedenfalls den gesamten Prozess "begleiten" und seine Verantwortung weiter wahrnehmen, betonte Feiner.

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