Klasnic-Kommission

Stift Admont: Geld für Missbrauchsopfer

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Ex-Zöglinge erhalten je 25.000 Euro und 100 Therapiestunden.

Die Opferschutzanwaltschaft der katholischen Kirche unter der Leitung der früheren steirischen Landeshauptfrau Waltraud Klasnic (V) hat zwei Missbrauchsopfern - frühere Zöglinge des obersteirischen Stifts Admont - eine Entschädigung von je 25.000 Euro und 100 Therapiestunden zugesprochen, wie der ORF Steiermark am Mittwoch berichtete.

Die beiden Männer hatten sich an die Klasnic-Kommission gewandt, weil sie als frühere Schüler in Admont in den 1960er-Jahren von zwei Patres misshandelt worden seien. Die Fälle seien nun fast drei Jahre anhängig gewesen, ehe es zu einer Entscheidung kam.

Eines der Opfer, ein heute 58-jähriger Mann, meinte dazu laut ORF, die Kommission habe ihm drei Jahre lang nicht geglaubt. Der Fall soll noch vor einigen Monaten als „nicht plausibel genug“ bewertet worden sein. Die Aussage des zweiten Opfers, das auch Zeuge sei, habe dann ein klareres Gesamtbild ergeben, wurde berichtet. Mit der jetzt zuerkannten Summe wolle er sich nicht zufriedengeben, so der 58-Jährige. Sein Anwalt bereite deshalb eine Klage vor.

Plattform-Obmann Rothwangl meinte dazu, in dem von der Kommission beauftragten psychologischen Gutachten seien keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Opfer offen geblieben. Trotzdem habe diese erst jegliche Entschädigungszahlungen verweigert, nun habe es wohl aufgrund des öffentlichen Drucks eine unerwartete Wende gegeben. Erledigt sei die Sache deshalb noch lange nicht, so Rothwangl, denn einer der beschuldigten Priester sei nach wie vor in der Obersteiermark im Dienst.

Der Generalvikar der Diözese Graz-Seckau, Heinrich Schnuderl, nahm am Nachmittag dazu Stellung: Eine Enthebung der beiden Patres von ihren Seelsorgepflichten werde man vom Stift nicht fordern. Die Tatzeiträume lägen über 40 Jahre zurück, seither seien seitens der beiden keine "ähnlichen Vorkommnisse bekannt geworden".

Für die vor Jahrzehnten getätigten Übergriffe haben die beiden Patres öffentlich um Vergebung gebeten. Erhebungen der Justizbehörden seien 2010 eingestellt worden. Nach einer Rahmenordnung der Bischofskonferenz seien die Diözesanleitungen verpflichtet, pädophile Missbrauchstäter keinesfalls in der Seelsorge einzusetzen, wo der Kontakt zu Kindern und Jugendlichen gegeben ist. Diese Verpflichtung treffe auf die beiden genannten Patres nicht zu, so Schnuderl. Daher werde die Diözese vom Stift Admont keine Enthebung der beiden Seelsorgepriester von ihrem Verantwortungsbereich fordern.

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