Steiermark

Wegen Feinstaub: Aus für Laubbläser

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In den steirischen Feinstaub-Hochburgen wird ab Oktober 2014 wieder gekehrt.

Das Aus für die umstrittenen Laubbläser in steirischen "Feinstaub-Hochburgen" ist nun fix und ab 1. Oktober 2014 in Graz sowie Leibnitz und Kaindorf an der Sulm in Kraft. Umweltlandesrat Gerhard Kurzmann (FPÖ) hat die entsprechende Verordnung unterzeichnet, sie wird demnächst im Landesgesetzblatt veröffentlicht, bestätigte seine Sprecherin Anja Schöggl am Mittwoch Medienberichte.

Studie stellt Feinstaub-Aufwirbelung fest
Eine Studie der TU Graz hatte erwiesen, dass die Geräte mindestens zehn Mal soviel Feinstaub aufwirbeln wie normale Gartenutensilien. Außerdem seien die Laubbläser oft laut. Eigentlich hätte das Land die Verordnung bereits für die nun anlaufende "Feinstaub-Saison" einführen wollen, doch die Ergebnisse der Studie waren wichtig, denn ein Verbot der Laubbläser ist auch ein Eingriff in die Privatangelegenheit jedes Gartenbesitzers.

Mit dem wissenschaftlichen Beweis anhand von Tests, dass die Geräte - neben der Lärmbelästigung - auch schlecht für die Umwelt sind, kann das Verbot argumentiert werden. Zudem wird mit dem Laub auch der anhaftende Dreck und Kot von Tieren aufgewirbelt, der sich als Aerosol in der Umgebungs- und damit auch der Atemluft verteilt. Von der Verordnung vorerst nicht betroffen sind die Grazer Umlandgemeinden.

In der Studie fasst die TU zusammen: "Die Versuche mit dem Laubbläser haben im Gegensatz zu Besenkehrung gezeigt, dass deutlich mehr Staub und der auch wesentlich höher aufgewirbelt wird. Trotz verlängerter Reinigungszeit mit dem Besen ist jene Zeitspanne, in denen die Aktivitäten bei den gemessenen Immissionskonzentrationen nachweisbar sind, nur um fünf Prozent verlängert. Das heißt unabhängig von der Arbeitsdauer ist davon auszugehen, dass die Emissionsmenge, die beim Kehren freigesetzt wird, geringer ist als beim Laubblasen."


 

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