Urteil nach U-Haft

Terror-Pläne gegen Synagoge - IS-Schüler durfte mit Eltern heim

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Ein 17-jähriger Austro-Türke, der im Dezember wegen des Verdachts von Terrorplänen geschnappt wurde, wurde am Freitag zu einer teilbedingten Haft verurteilt. Die Strafe war aber so milde, dass er gleich nach dem Spruch nach Hause durfte.

OÖ. Am 7. Dezember war der damals 16-Jährige festgenommen worden. Bei ihm wurden mehrere elektronische Datenträger sichergestellt, darunter eindeutiges Bild- und Videomaterial mit Hinrichtungen sowie mehreren Anleitungen zur Herstellung von Bomben, Waffen und Munition. Offenbar plante er einen Anschlag auf eine Synagoge in Wien oder Paris. Außerdem wurden Kinderporno-Bilder bei ihm sichergestellt.

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Seiomn Anwalt Hartmut Gräf erklärte beim Prozess am Landesgericht in Steyr , dass sein Mandant zwar in sozialen Medien mit Postings zum Bomben bauen oder zu Plänen zu Anschlägen auf Synagogen "unterwegs" gewesen sei, das Ganze aber "als Spaß gemeint war". Er habe schauen wollen, wie andere auf seine Ankündigung reagieren. "Unterm Strich geht es darum abzuklären, ob der Jugendliche vorsätzlich gehandelt hat und Schuld auf sich geladen hat". Das verneinte der Rechtsanwalt und forderte einen Freispruch. Der Angeklagte sagte vor Gericht nichts.

Der Staatsanwalt führte in seinem Eröffnungsplädoyer die Anklagepunkte gar nicht näher aus. Er hielt nur fest, dass ein Gutachten bei dem Angeklagten keine verzögerte Reife festgestellt habe. Er sei daher im vollen Umfang im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen.

Das Urteil, das dann folgte, kann durchaus als überaus "kuschelig" gewertet werden: 22 Monate Haft, nur vier davon unbedingt. Nachdem der Bursche die vier Monate bereits in U-Haft abgesessen hat, konnte er nach dem rechtskräftigen Schuldspruch mit seinen Eltern nach Hause gehen. Während der dreijährigen Probezeit bekommt er Bewährungshilfe zur Seite gestellt und muss sich von einem Verein, der auf Deradikalisierung spezialisiert ist, beraten lassen.

 

 

  

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