Wien

Bakary J.: Nicht wegen Geständnisse verurteilt

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Die Polizisten seien vielmehr durch Sachbeweise überführt worden.

Die Polizisten, die im Fall Bakary J. 2006 wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden waren und nun ihre Geständnisse widerrufen haben, seien damals durch Sachbeweise überführt worden und nicht durch ihre Geständnisse. Das sagte deren damaliger Verteidiger Werner Tomanek der Wiener Stadtzeitung "Falter" laut einer Vorausmeldung.

Mandanten in Widersprüche verwickelt
"Ich erklärte meinen Mandanten, dass sie sich in erhebliche Widersprüche verwickelt hatten und ihre Verantwortung hinten und vorne nicht stimmt", wird Tomanek in der morgen, Mittwoch, erscheinenden Ausgabe des "Falter" zitiert. Er hätte zuvor in einem Zeitungs-Interview Freisprüche gefordert, worauf ihn der zuständige Strafrichter kontaktiert und ihm gesagt hätte, dass die Beweisergebnisse wohl keinen Freispruch zuließen. Im Gegenteil, im Fall einer Leugnung hätten seine Mandanten vermutlich unbedingte Haftstrafen zu erwarten gehabt.

Druck durch Vorgesetzte habe es nicht gegeben, sagte Tomanek der Stadtzeitung. Drei der vier verurteilten Polizisten streben eines Wiederaufnahme des Verfahrens an. Zwei von ihnen hatten am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien ihre damaligen Geständnisse damit begründet, dass ihnen Vorgesetzte in diesem Fall eine weitere Tätigkeit im Polizeidienst in Aussicht gestellt hätten. Voraussetzung dafür war eine milde Bestrafung, welche die Polizisten durch Geständnisse zu erreichen hofften.
 

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