Paukenschlag

Uber vor dem Aus in Wien

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Das Wiener Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrdienstvermittler bestätigt.

Nächster Paukenschlag in der Auseinandersetzung zwischen der Wiener Taxifunkzentrale 40100 und dem Fahrdienstvermittler UBER. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte jetzt die Ende April 2018 erlassene einstweilige Verfügung (EV) gegen UBER. Und: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass in der Causa Gerichte in Österreich zuständig sind – und nicht in den Niederlanden, wo UBER seinen Europa-Sitz hat.

Einstweilige Verfügung gegen Fahrdienst erwirkt

Unrechtmäßig. Zur Erinnerung: Im April hatte das Wiener Handelsgericht entschieden, dass UBER nur Fahrten vermitteln dürfe, wenn die Fahrer in ihrer Rolle als Mietwagenunternehmen immer von ihrer Firma aus wegfahren. Wenn UBER-Fahrer von unterwegs aus Kunden aufnehmen, sei das unrechtmäßig. Daraufhin hatte UBER zwei Tage den Betrieb in Wien eingestellt, Änderungen am System gemacht und Berufung gegen das Urteil eingelegt. Diese wurde nun abgewiesen. „Der gewonnene Rekurs ist eine weitere Bestätigung, dass UBER rechtswidrig gehandelt hat“, kommentiert Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100.

UBER drohen Strafen bis 100.000 Euro pro Verstoß

Hohe Strafen. „UBER behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben – jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt“, sagt 40100-Anwalt Dieter Heine zu ÖSTERREICH. Man habe Tests bei Mietwagenfahrern, die mit der UBER-App unterwegs sind, gemacht und bereits Dutzende Verstöße zur Anzeige gebracht. Werden diese  vom Gericht als straffällig gewertet, könnten  die Strafen pro Fall auf bis zu 100.000 Euro hinauf gehen, so Heine. 

Wieder Rekurs?

Gegen das neue Urteil kann UBER nur noch den Obersten Gerichtshof anrufen – eine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der EV hätte das nicht, erläutert Jurist Heine. Eine Reaktion des Fahrdienstvermittlers stand vorerst noch aus.


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