Prozess

Wiener Aktivist soll Hamas-Angriff auf Israel befürworten

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Der Angeklagte musste sich vor dem Landesgericht in Wien verantworten. 

Am frühen Donnerstagnachmittag musste sich ein linker Aktivist - er bezeichnet sich auf seiner Website als internationaler Sekretär der Revolutionär-Kommunistischen Internationalen Tendenz (RCIT) - wegen Aufforderung zu bzw. Gutheißens terroristischer Straftaten am Wiener Landesgericht verantworten. Der Angeklagte hatte auf den Terror-Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 mit einem fragwürdigen Video reagiert. Vor der Verhandlung wurden die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt.

Prozess Hamas
© Roman Fuhrich
× Prozess Hamas

Sympathisanten des Angeklagten hatten vor dem Prozess eine Solidaritätsdemo vor dem Grauen Haus abgehalten. Es wurde befürchtet, dass die Aktivisten womöglich die Verhandlung stören würden. 

Angeklagte postete nach Angriff der Hamas auf Israel

Wenige Stunden nach dem Angriff der Hamas auf Israel hatte der Angeklagte unter dem Titel "Long live the heroic uprising of the palestinian people!" ein Video veröffentlicht, in dem er die Vorgänge in Israel als "beispielloses Ereignis, das die palästinensischen Befreiungskämpfer aufgenommen haben" bezeichnete: "Dies ist ein riesiger und historischer Angriff. Wir (...) wissen, dass dies ein gerechter Krieg der Palästinenser ist. Dies ist ein gerechter Krieg gegen die andauernde Besatzung und gegen die globale Unterdrückung durch Israelis gegen das palästinensische Volk."

Der Mann, der von Insidern als seit vielen Jahren bekannter Vertreter des so genannten linken Antisemitismus bezeichnet wird, sprach von einem "Kampf des palästinensischen Volkes gegen den satanischen Staat" und einem "gerechten Krieg", den die RCIT "bedingungslos" unterstütze: "Wir sagen Sieg dem palästinensischen Widerstand, nieder mit dem zionistischen Staat." Er wird von der Top-Anwältin Astrid Wagner vertreten. 

In den Augen der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte, der am 14. Oktober auch noch ein Flugblatt verteilt hat, in dem der "Kampf für die Zerstörung des zionistischen Staates" befürwortet wurde, in einem für viele Menschen zugänglichen Medium den terroristischen Angriff der Hamas gegen den israelischen Staat und die dortige Bevölkerung sowie die Infrastruktur gutgeheißen - und zwar in einer Art und Weise, die geeignet war, die Gefahr der Begehung einer oder mehrerer terroristischer Straftaten herbeizuführen, wie im Strafantrag ausgeführt wird.

Hamas Prozess
© Roman Fuhrich
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Schuldeinsichtig dürften der Angeklagte - ihm drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Haft - und die RCIT nicht sein. Die Strafanzeige wurde im Vorfeld der Verhandlung als Versuch, "die Stimmen der Solidarität mit Palästina zum Schweigen zu bringen" kommentiert: "Aber wie auch immer dieser Fall ausgehen mag - wir weigern uns zu schweigen! Wir werden weiterhin die Wahrheit aussprechen und Palästina und alle unterdrückten Völker unterstützen!" Außerdem wurde in Flugblättern zur Organisation von Protest-Demos vor möglichst vielen österreichischen Botschaften und Konsulaten im Ausland aufgerufen. 

Das Urteil steht aus, es gilt die Unschuldsvermutung.

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