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Bleiberecht: Experten kritisieren Neuregelung

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Einiges an Kritik, aber kaum Zweifel bezüglich der Verfassungskonformität hat ein Expertenhearing zum neuen Bleiberecht gebracht.

Bei der Befragung im Innenausschuss betonte der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Georg Lienbacher, dass der neue Vorschlag des Innenministeriums "im Großen und Ganzen" nicht auf verfassungsrechtliche Bedenken stoße.

Altfälle neu geregelt
Der VfGH hatte den bisherigen Modus beim humanitären Bleiberecht gekippt. Die Höchstrichter hatten ihre Bedenken an einer Regelung festgemacht, wonach der Aufenthalt nur von Amtswegen erteilt werden kann. Das heißt, es gab kein formales Antragsrecht, der Zuwanderer war auf den Goodwill der Behörden angewiesen. Im nunmehrigen Gesetzesvorschlag ist vorgesehen, dass bei Altfällen (bis Mai 2004) eine eigene Antragsmöglichkeit besteht und bei jüngeren Fällen der humanitäre Aspekt im regulären Verfahren mitgeprüft wird.

Experten skeptisch
Während der Verfassungsdienst nunmehr eigentlich keine Probleme mehr erkennt, ist der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk ein wenig skeptischer. Auch er sieht im Wesentlichen eine Verfassungskonformität gegeben, meint aber, dass entscheidend sein werde, wie die Regelungen angewandt werden. Funk kritisiert, dass die Texte im Gesetz unübersichtlicher geworden sind, wodurch die Konfliktfälle wohl weiter ansteigen würden.

Patenregelung "totes Recht"
Kritik Funks gab es auch an der Patenregelung, die bei jenen Fällen zur Anwendung kommt, die sich selbst nicht erhalten können. Durch die großen Pflichten, die den "Paten" aufgebürdet würden wie etwa der Verpflichtung für eine volle Krankenversicherung, handle es sich von vornherein um "totes Recht". Auch der von der Arbeiterkammer entsandte Experte Christoph Klein sieht die vorgesehene Regelung als teilweise "überzogen" an, zum Beispiel, dass der "Pate" auch die Kosten der Abschiebung zu tragen habe.

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