06. Mai 2009 08:15
© KERNMAYER/TZ ÖSTERREICH
Bis zum Sommer will Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ein Gesetz
vorlegen, das die Unschärfen im Korruptionsgesetz beseitigen soll. Aber wie
es aussieht, brauchen sich Abgeordnete des Nationalrats, des Bundesrats und
der Landtage, sowie Mitglieder der Gemeinderäte weiterhin nicht betroffen
fühlen. „Diese Politiker werden wahrscheinlich nicht von einer Neuregelung
umfasst“, betont ein Verhandler gegenüber ÖSTERREICH.
„Das Thema Abgeordnete ist noch offen und eine politische Entscheidung“,
hält hingegen Bandion-Ortner gegenüber ÖSTERREICH fest. Einerseits könne
„ein Abgeordneter mit seiner Einzelstimme wenig beeinflussen“. Zum anderen
wären aber österreichische EU-Abgeordnete bereits von strengeren Regelungen
betroffen, gibt die Justizministerin zu bedenken. Aber: „Das kann ich nicht
alleine entscheiden.“
Sorge um Nebenjobs
Derzeit befasst sich eine Arbeitsgruppe mit der
Reform, wobei sich SPÖ und ÖVP besonders um die Nebenjobs von Abgeordneten
sorgen. Wenn etwa ein Mandatar auch für die Wirtschaftskammer tätig ist,
könnte man ihm für dafür erhaltene Geldleistungen eine verbotene
Geschenkannahme unterstellen.
Jedenfalls repariert wird das Gesetz im Bereich des Kultur-Sponsoring. Die
Eckdaten der Reform:
- Geringfügigkeits-Grenze: Gilt laut aktueller Rechtsprechung bei
Geschenken ab 100 Euro, soll aber auf 200 Euro angehoben werden.
- Präzisierung von „öffentlichen Amtsträgern“:
Anders als Private dürfen öffentliche Amtsträger derzeit
nicht „angefüttert“ werden – etwa mit Konzertkarten
über 100 Euro. Präzisiert werden soll jetzt, ab welchem Einflussgrad
ein Unternehmen als staatsnah bezeichnet wird.
- Strafbarkeit von „pflichtgemäßem Handeln“: Im öffentlichen
Sektor wird Geschenkannahme auch bei „pflichtgemäßem
Handeln“ bestraft: So macht sich ein beschenkter Beamter schon
strafbar, wenn er etwa einem Anbieter eine Baubewilligung erteilt, die
dieser aufgrund des besten Angebots ohnehin erhalten hätte. Das
soll geändert werden.
- Strafrahmen: Liegt derzeit bei schwerer Bestechung (5.000 Euro) bei drei Jahren.
Soll angehoben werden.