Rechtssache

Gegendarstellung

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Herr Mag. Karl-Heinz Grasser begehrt die Veröffentlichung nachstehender Gegendarstellung.

Sie haben in der Ausgabe Ihres periodischen Druckwerks "ÖSTERREICH" Nr. 1137 vom 25./26.10.2009 auf den Seiten 6ff. der farbigen Beilage in einem Artikel mit der Überschrift "Grassers geheimes Netzwerk" die Behauptung verbreitet, Mag. Karl-Heinz Grasser hätte ab 1993 für die freiheitliche Partei Österrreichs (FPÖ) gemeinsam mit einer weiteren Person die Haider-Plakate, die Anti-Ausländer-Wahlkämpfe und die Anti-Privilegien-Slogans erfunden.

Diese Behauptung ist unwahr: Mag. Karl-Heinz Grasser hatte mit der Erfindung der genannten Plakate, Wahlkämpfe und Slogans nichts zu tun.

Des Weiteren haben Sie im selben Artikel die Behauptung verbreitet, Mag. Kar-Heinz Grasser hätte in seinem ersten Jahr als Finanzminister beim Österreichischen Rundfunk (ORF) für Walter Meischberger lobbyiert, damit dieser eine Print-Lizenz für ein Magazin zur TV-Sendung "Seitenblicke" erhalte.

Dies Behauptung ist unwahr: Mag. Karl-Heinz Grasser hat dies nicht getan.

Des Weiteren haben Sie im selben Artkel die Behauptung verbreitet, Mag. Karl-Heinz Grasser hätte Walter Meischberger für dessen Tätigkeit als "Magazin-Verleger" den "Finanzier" organisiert.

Diese Behauptung ist unwahr: Mag. Karl-Heinz grasser hat dies nicht getan.

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