Die iPhone-Groteske

Kanzler-Handy wird zur Staatsaffäre

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Der Kanzler präsentierte sein trendiges iPhone bereits vor dem Österreich-Verkaufsstart. Das BZÖ startet nun eine parlamentarische Anfrage.

Es ist ein Fettnäpfchen der skurrilsten Art, das ÖSTERREICH aufdeckte: Bundeskanzler Alfred Gusenbauer hatte sich am 8. Februar das brandneue iPhone zum Geburtstag schenken lassen. Zu diesem Zeitpunkt war das Kulthandy von Apple in Österreich aber noch gar nicht erhältlich.

Kanzler-Bonus?
Der offizielle Verkaufsstart ging erst am 14. März über die Bühne. Stellt sich jetzt die Frage für Hightech-Fans, wie der Kanzler die technische Ländersperre „umgehen“ konnte, damit er mit dem Edel-Handy überhaupt in Österreich telefonieren konnte. Und dass er dies tat, beweisen Fotos: Bereits am 11. und am 13. März präsentierte sich Gusenbauer bei öffentlichen Terminen mit seinem neuen Schmuckstück.

Parlamentarisches Nachspiel
Das BZÖ kündigt gestern wegen der iPhone-Affäre eine parlamentarische Anfrage an den Bundeskanzler an: „Entweder der Kanzler hat sich sein iPhone illegal freischalten lassen oder er hat sich von seinem Mobilfunkbetreiber sein Mobiltelefon entsperren lassen und damit sozusagen ein Handy-Upgrade bekommen, das allen anderen iPhone-Benutzern verwehrt geblieben ist“, ätzen die Orangen.

Gerade wenn man bedenke, dass „die Ressortzuständigkeit für den öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt liegt“, sei Gusenbauers Vorgehen in dieser Angelegenheit „mit der Würde des Amtes eines Bundeskanzlers nicht zu vereinbaren“, wettert das BZÖ.

Wortkarges Kanzleramt
Das Kanzleramt gibt sich betreffend der Lappalie wortkarg: Alfred Gusenbauer telefoniere in der Funktion als Kanzler mit einem A1-Handy. Das iPhone verwende er als Privatperson, somit sei die ganze Affäre seine „Privatangelegenheit“.

Wie der Kanzler die technische Ländersperre durchbrochen hat, wollte sein Büro nicht preisgeben. Bundeskanzler-Sprecher Sprecher Stefan Pöttler verwies lediglich auf die Möglichkeit, in Österreich mit ausländischen Anbietern telefonieren zu können. Das wäre dann legal und der Kanzler hätte die Ländersperre nicht umgehen müssen.

Die vom BZÖ angekündig­te parlamentarische Anfrage dürfte zudem unbeantwortet bleiben, weil das Privattelefon des Kanzlers „kein Gegenstand der Vollziehung“ sei. Pöttler warf dem BZÖ vor, von eigenen Turbulenzen ablenken zu wollen.

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