Nach Flüchtlings-Drama

Mikl-Leitner fordert neues "System"

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Die Innenministerin spricht sich für eine bessere Flüchtlingsaufteilung in der EU aus.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat sich nach der Flüchtlingstragödie von Lampedusa für eine bessere Flüchtlingsaufteilung in der EU ausgesprochen. "Ich halte sehr viel davon, ein System zu finden, das einfach mehr die Verantwortung gerecht aufteilt", sagte Mikl-Leitner am Dienstag vor Beratungen der EU-Innenminister in Luxemburg.

Asylquote
Österreich sieht die Ministerin dabei nicht in der Pflicht, zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen. "Österreich kommt der Flüchtlingstradition sehr wohl nach, nicht umsonst ist Österreich an vierter Stelle, was die Asylquote betrifft" in der EU, betonte Mikl-Leitner. "Wir wissen, dass die Verteilung in ganz Europa nicht gerecht ist." Es gebe EU-Staaten, die weniger Verantwortung übernehmen. "Wir müssen uns hier Regeln überlegen, damit die Verantwortung auch gerecht verteilt ist." Mikl-Leitner appellierte an andere EU-Staaten mit geringer Asylquote, auch ihre Asylstandards zu verbessern.

"Schuldigen sind die Schlepper"
Nach der Flüchtlingstragödie von Lampedusa muss nach Worten von Mikl-Leitner weiter der Kampf gegen die Schlepperei im Mittelpunkt stehen. "Die Schuldigen sind die Schlepper, die die Toten am Gewissen haben." Den Schleppern gehe es vor allem um schnelles Geld, nicht um menschliche Schicksale.

Die EU brauche auch eine gemeinsame europäische Strategie ihrer Entwicklungshilfe. Dies sei zwar ein Langzeitprojekt, räumte die Innenministerin ein. Doch müssten die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern verbessert werden, damit Menschen nicht mehr gezwungen würden, ihr Land zu verlassen.

Eine Änderung an den Erstaufnahme-Regeln der Dublin-II-Verordnung erachtet Mikl-Leitner dagegen nicht für notwendig. Dies sei Teil des gemeinsamen europäischen Asylsystems, das erst im Juni beschlossen wurde. Deshalb müsse es jetzt auch sofort umgesetzt werden. Die Verordnung sieht vor, dass EU-Staaten Asylbewerber in jenen Staat abschieben dürfen, in dem sie erstmals EU-Territorium betreten haben.

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