Schiedsgericht

SPÖ bestätigt NR-Mandat für Schopf

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Schiedsgericht der Partei entschied gegen Sonja Ablinger.

Ein Schiedsgericht der SPÖ Oberösterreich hat die Entscheidung der Parteigremien bestätigt, dass der Gewerkschafter Walter Schopf und nicht die damalige oö. Frauenvorsitzende Sonja Ablinger auf das Mandat der verstorbenen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer nachrücken soll.

Es war von Ablinger mit Verweis auf die Quotenregelung beansprucht worden, obwohl sie hinter Schopf gereiht war.

Berufung möglich
Gegen den Entscheid ist noch eine Berufung an das Bundesschiedsgericht innerhalb von 14 Tagen möglich, teilte der SPÖ-Landesparteigeschäftsführer Peter Binder in einer Presseaussendung mit. Die SPÖ-Frauen kündigten in derselben an, allfällige Konsequenzen kommende Woche zu diskutieren.

Das Schiedsgericht - bestehend aus der ehemaligen Leiterin des AK-Frauenbüros, Ilse Hauder, der früheren Landtagsabgeordneten Gertrude Schreiberhuber als Vertreterinnen der SPÖ-Frauen, für die Landespartei die Linzer Gemeinderätinnen Helga Eilmsteiner und Claudia Hahn sowie als Vorsitzender der Rechtsanwalt Robert Schgör - wies in seinem Erkenntnis den Antrag auf eine Wiederholung der Abstimmung über die Nachfolge von Prammer ab. Die Landespartei und auch der Bundesvorstand hatten sich für Schopf entschieden. Ablinger erklärte daraufhin ihren Rücktritt. Die Frauen verlangten ein Schiedsgericht auf Landesebene, Jugendorganisationen eines auf Bundesebene. Von einem Erfolg vor dem Schiedsgericht hätte nicht mehr Ablinger, da diese mittlerweile ihren Verzicht auf das Mandat erklärt hat, sondern die oberösterreichische SJ-Vorsitzende Fiona Kaiser profitiert. Als Nachfolgerin von Ablinger als Vorsitzende der SPÖ-Frauen wählten diese später Sabine Promberger.

Sie erklärte in einer ersten Reaktion: "Ich hatte gehofft, dass uns das Schiedsgericht einen Ausweg aus der unbefriedigenden Situation zeigt." Allfällige Konsequenzen, etwa eine Berufung an das Bundesparteischiedsgericht, will Promberger mit dem Landesfrauenvorstand kommende Woche diskutieren.

Der SPÖ-Landesparteigeschäftsführer Peter Binder nimmt laut Aussendung die Entscheidung des Parteischiedsgerichts "mit Demut" zur Kenntnis. "Mit dem neuen Parteistatut hoffe ich, dass uns in Zukunft die Debatte und Schiedsgerichte erspart bleiben." Es sieht ein Durchgriffsrecht der Bundespartei auf Kandidatenlisten mit zu wenigen Frauen vor. Binder hielt fest, er habe immer die Auffassung vertreten, dass bereits bei der Listenerstellung mehr auf die Erfüllung beziehungsweise besser sogar die Übererfüllung der Geschlechterquote geachtet werden müsse. Wenn die Listen darüber hinaus im Reißverschluss erstellt sind, könne diese auch durch das rechtlich einzig zulässige Nachrücken nach der Nationalratswahlordnung gewährleistet bleiben.


 

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