Rauchverbot

Wahlfreiheit für 14.000 Lokale

Teilen

14.000 Lokale sind kleiner als 75 m2 und müssen sich wohl bald für oder gegen rauchende Gäste entscheiden. Das Problem dabei ist das Personal.

Dienstagmittag wird ein weiteres Kapitel in der unendlichen Geschichte des Raucherstreits geschrieben. Da beraten die Sozialpartner über den Arbeitnehmerschutz in der Gastronomie. Denn wenn sich kleinere Lokale unter 75 m2 in Zukunft entscheiden, ob sie Raucher- oder Nichtraucherlokale sind, muss das Personal dennoch vor den Folgen der verrauchten Gaststätten geschützt werden.

Raucherlunge
Der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Vida, Rudolf Kaske, fordert: „Wir wollen Arbeitsplatzwahlfreiheit für die Arbeitnehmer. Die Gastronomie ist der letzte Ort, wo der rauchfreie Arbeitsplatz nicht gilt. Wenn die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz wechseln wollen, sollen sie keine ­finanziellen Nachteile erleiden.“ Die Vida will sich besonders der Jugendlichen annehmen. Aber auch die regelmäßigen Lungenuntersuchungen für das Personal, die die schwarz-blaue Regierung abgeschafft hat, will Kaske wieder einführen. Die Ergebnisse der Gespräche mit der WK sind Grundlage für das Tabakgesetz, das Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) mit Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) verhandelt. Kdolsky wollte zuletzt allerdings nicht ausschließen, dass sogar mehr Lokale als nur jene unter 75 m2 von dem Gesetz betroffen sein könnten.

SPÖ unzufrieden
Ein totales Rauchverbot ist vom Tisch, auch wenn das viele in der SPÖ betrübt. Schließlich geht der EU-Trend in diese Richtung. Kanzler Alfred Gusenbauer zuletzt dazu in ÖSTERREICH: „Die österreichische Lösung ist nur ein Zwischenschritt, der nicht zu großen finanziellen Belastungen der Gastronomen führen soll.“ Man schreckt also davor zurück, den Lokalbesitzern vorzuschreiben, Nichtraucherzonen zu errichten, wenn die EU bald ein flächendeckendes Qualm-Verbot ausspricht. Dennoch will Gusenbauer nicht auf die EU warten: „Die EU-Vorgabe ist ja nicht ganz sicher.“

(duf)

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.