Neuauflage

Westenthaler-Prozess muss wiederholt werden

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OGH hob erstinstanzliche Entscheidung in sämtlichen Anklagepunkten auf.

 Der Prozess gegen Peter Westenthaler muss wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag den vor einem Jahr ergangenen Freispruch für den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker für null und nichtig erklärt. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde in beiden Anklagepunkten - schwerer Betrug und Untreue als Beteiligter - aufgehoben und eine neuerliche Verhandlung angeordnet.

Mängel im Ersturteil

Der OGH-Senat (Vorsitz: Hans-Valentin Schroll) gab damit den Nichtigkeitsbeschwerden der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft Folge. Maßgeblich waren dafür zahlreiche Begründungs- und Feststellungsmängel im Ersturteil. In dem Verfahren war es einerseits um eine im Sommer 2006 auf Basis einer Scheinrechnung erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an eine BZÖ-Agentur sowie um eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga gegangen, die der forcierten Förderung des Fußball-Nachwuchses dienen sollte.

Westenthaler und sein Co-Vorstand Thomas Kornhoff, die damals an der Spitze der Bundesliga standen, sollen mit der Million einen Vergleich finanziert haben, um eine gegen die Bundesliga gerichtete Drittschuldner-Klage abzuwenden. Für die Anklagebehörde wurde damit die Subvention zweckentfremdet, was sie als "Förderungsmissbrauch" qualifizierte.
 

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