Reiselust

Nacht-Skifahren wird bestraft

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Nächtliches Skifahren kann in Zukunft teuer werden: Gemeinden dürfen nun ein Pistenverbot verhängen und abkassieren.

Nach dem Après-Ski nachts noch schnell die Piste hinunterwedeln, wird in manchen Skigebieten künftig verboten sein. In Zauchensee oder Obertauern existiert nach dem Liftbetrieb schon ein Fahrverbot.

Kommende Skisaison gilt eine Erweiterung des Landespolizeigesetzes, die es Gemeinden erlaubt nächtliches Skifahren zu verbieten. Sowohl Skifahrer als auch Tourengeher, die oft bei Vollmond und mit Stirnlampen unterwegs sind, müssen sich an die Regelung halten.

500 Euro Strafe
Wer das Verbot ignoriert und auf frischer Tat dabei ertappt wird, muss mit bis zu 500 Euro Strafe rechnen. Allerdings wird die Einhaltung des Gesetzes nicht von der Polizei überwacht werden. Darum müssen sich die Gemeinden selbst kümmern. Liftbedienstete können Skifahrer aber bei der Gemeinde anzeigen. Die Seilbahnbetreiber hatten für ein derartiges Gesetz Druck gemacht. Ihnen geht es insbesondere darum, dass sie nach Unfällen besser gegen Schadenersatzklagen abgesichert sind. Ihnen war es im Speziellen um eine Sperre jener Pisten gegangen, auf denen Pistengeräte angeseilt den Schnee präparieren. Die bis zu 1500 Meter langen Seile seien vielfach nicht sichtbar und für die Skifahrer lebensgefährlich.

„Abzocke“
Von Seiten des Alpenvereins wird die Abstrafung der Nachtfahrer als „Abzocke“ bezeichnet. Denn: Skipisten seien Forstfläche und sollten daher für jeden kostenlos betretbar bleiben.

Genau dieses Recht verhinderte bisher ein derartiges Verbot. Nicht betroffen sind natürlich ausgewiesene Flutlichtpisten.

von Gudrun Springer/Österreich

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