Gegen dt. Oberst

Verfahren wegen Kunduz-Angriff eingestellt

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Guttenbergs Vernehmung ist für Donnerstag angesetzt.

Die deutsche Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Bundeswehr-Oberst Georg Klein im Zusammenhang mit der Bombardierung von zwei von den Taliban entführten Tanklastern in Afghanistan im vergangenen Jahr eingestellt. Klein habe weder gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, teilte die Behörde am Montag in Karlsruhe mit.

Auch das Verfahren gegen einen zunächst verdächtigten Hauptfeldwebel wurde demnach eingestellt. Bei dem Luftangriff am 4. September 2009 auf entführte Lastwagen kamen auch bis zu 142 Zivilpersonen ums Leben oder wurden verletzt.

Die deutsche Bundesanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, Oberst Georg Klein und der zuständige Offizier seien nicht davon ausgegangen, dass sich zum Zeitpunkt des Luftangriffs Zivilisten auf der Sandbank des Kunduz-Flusses aufhielten. Nach den ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten hätten sie keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten gehabt. "Vielmehr konnten sie nach gewissenhafter und immer wieder aktualisierter Prüfung aller ihnen zum Geschehensablauf bekannten Fakten und Umstände annehmen, dass ausschließlich Aufständische vor Ort waren", hieß es in der Mitteilung der Behörde.

Das Bombardement der beiden Tanklaster hatte in Deutschland wegen des Todes zahlreicher Zivilisten erhebliches Aufsehen ausgelöst. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags ist bestrebt, die Hintergründe aufzuklären.

Der damals zuständige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) musste nach der Wahl im vergangenen Herbst im Zusammenhang mit dem Angriff und den Informationen der Regierung darüber aus dem Kabinett ausscheiden. Sein Nachfolger, Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), hatte den Angriff zunächst als angemessen, später als nicht angemessen eingestuft.

Guttenberg hatte seinen Sinneswandel damit begründet, dass ihm wichtige Unterlagen bei der ersten Entscheidung nicht vorgelegen hätten. Der Minister soll sich vor dem Untersuchungsausschuss verantworten, warum er in diesem Zusammenhang den damaligen Generalinspekteur der Bundeswehr und seinen Staatssekretär entließ. Bisher ist diese Vernehmung für diesen Donnerstag angesetzt.

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