Klage

Deutsche bekam gegen ihren Willen Brustimplantate

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Die Frau wachte nach einer Brust-OP mit neuen, größeren Silikonbrüsten auf. Die Klinik verteidigt ihre Vorgehen mit medizinischen Notwendigkeiten.

Gegen ihren Willen sind einer Frau in Kassel Brustimplantate eingesetzt worden. Die 33 Jahre alte Petra Kördel aus dem nordhessischen Guxhagen hat das Kasseler Rot-Kreuz-Krankenhaus verklagt, weil sie nach einer Brustoperation mit 200 Gramm Silikon in jeder Brust aufgewacht sei, wie Kördel am Freitag sagte und damit einen Bericht der "Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen" bestätigte.

Ein solcher Eingriff sei weder geplant gewesen, noch habe sie jemals einen solchen Wunsch geäußert. Die Klinik bestätigte dies, beruft sich aber auf medizinische Notwendigkeiten, weil sonst die Brustwarzen der Frau abgestorben wären.

Fremdkörper muss raus
"Ich habe fast 100 Kilo abgenommen und mir danach im Kasseler Krankenhaus schon den Bauch straffen lassen. Die Brust-OP sollte nur der Abschluss sein", sagte Kördel. Sie habe ihr Leben lang unter Übergewicht gelitten und deshalb auch keine Kinder kriegen können. "Nachdem ich von 159 auf 67 Kilo runter war, klappte es plötzlich auch mit dem Kind. Jetzt wollte ich nur noch eine kleine, schöne Brust haben." Nach der Operation habe sie aber Brustimplantate gehabt und zudem ihre Tochter nicht stillen können. "Da ist jetzt ein Fremdkörper in meiner Brust. Der muss wieder raus."

Krankenhaus bestätigt Vorfall
Das Krankenhaus bestätigte den "Zusatzeingriff", wollte unter Verweis auf die ärztliche Schweigepflicht aber nicht ins Detail gehen. "Ich kann nur so viel sagen, dass der Hautüberschuss nach dem extremen Gewichtsverlust die Durchblutung der Brustwarzen unmöglich machte. Sie wären abgestorben, wenn wir nicht die stützenden Implantate eingesetzt hätten", sagte Klinikgeschäftsführerin Elisabeth Deterding. Möglicherweise könnten die Silikonpolster entfernt werden, wenn sich die Durchblutung wieder entwickelt. "Ein ärztliches Gutachten hat aber bestätigt, dass keine Fehler gemacht wurden."

Gefälligkeitsgutachten?
Kördel bezweifelt diese Studie und spricht von einem Gefälligkeitsgutachten eines mit dem Arzt befreundeten Kollegen. "Es gibt nicht nur Widersprüche, es gibt auch Ungereimtheiten in der Patientenakte. So fehlen Aufzeichnungen über OP-Verlauf und Narkose. An manchen Stellen wurde offensichtlich etwas dazu geschrieben, an anderen mit Tipp-Ex etwas unkenntlich gemacht." Die Brustimplantate würden jetzt in einer Bonner Spezialklinik entfernt. "Wie die erste Operation wird auch dieser Eingriff von der Krankenkasse bezahlt. In diesem Fall wird die Kasse allerdings Regressforderungen an das Krankenhaus stellen."

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