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Meinl steht vor millionenschweren Schadenersatzklagen

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Versicherer und Pensionskassen bereiten Klagen vor - die Finanzmarktaufsicht prüft, gegen das Börsegesetz verstoßen wurde.

Das Kurs-Blutbad bei Meinl European Land erreicht die Meinl Bank. Nicht nur die Immobiliengesellschaft MEL, sondern auch die Bank, soll von Investoren verklagt werden. Nachdem die Finanzmarktaufsicht die Vorgänge rund um die MEL-Papiere untersucht, sind Millionenklagen von Großinvestoren im Anrollen.

Versicherungen und Pensionskassen
Große Versicherungen und Pensionskassen bereiten laut der Dienstagausgabe des "Kurier" Schadenersatzklagen auch gegen die Bank vor. Die "Presse" vom Dienstag berichtet von drohenden weiteren Klagen geschädigter MEL-Kleinanleger. Zumal fest stehe, dass spätestens seit April für die Meinl-Börsefirmen uneingeschränkt die gleichen Börse-Meldevorschriften gelten wie für Firmen mit Sitz in Österreich.

Meinl-Bank stand hinter Aktienrückkauf
Demnach besteht der Verdacht, dass die umstrittene milliardenschwere Rückkaufaktion der MEL-Papiere eher von der Meinl-Bank ausging, die daran auch verdiente. Der Kurssturz der Aktie sei noch verschärft worden durch große Investoren, die mit Zertifikaten auf fallende Kurse spekulierten, nachdem dieselben vorher mit steigenden Kursen verdient hatten.

Erste Bank hat mitspekuliert
Dabei soll auch ein großer deutscher Fonds beteiligt gewesen sein. Um diese "Wetten" ins Verdienen zu bringen, sei im Juni und Juli über solche Papiere starker Druck auf die MEL-Aktie ausgeübt worden. Auch zwei prominente österreichische Banken verkauften solche Zertifikate, die den Kurs der Meinl European Land zum Einknicken gebracht hätten: Erste Bank und Raiffeisen Centro Bank. Mittlerweile sollen dieselben Großbanken wieder auf steigende Kurse setzen.

Die Meinl Bank arbeitet als "market maker" für die MEL. So ist sie verpflichtet, Kurse an der Börse zu stellen. Möglicherweise ist die Rückkaufaktion von European-Land-Papieren durch das Immo-Unternehmen eher von der Meinl Bank ausgegangen. Ob es in der MEL vor dem Rückkaufprogramm den notwendigen Vorstandsbeschluss gab, wird jetzt untersucht.

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Rückkauf könnte entglitten sein
Vielleicht war der Aktienrückkauf bei Meinl European Land gar nicht so groß geplant, sondern ist passiert, weil die Geheim-Aktion den Akteuren entglitt. Aus dem Umfeld des früheren MEL-Managements verlautet den Berichten zufolge, die Fondsbranche habe Kursstützungsmaßnahmen im Umfeld des MIP-Börsengangs spitz gekriegt und (als rundherum Immobilienaktien zu fallen begannen) Meinl mit (noch) hochpreisigen MEL-Aktien "zugeschüttet". Aus anderen Quellen verlautet, es habe umfangreiche Spekulationen mit Derivaten gegen das Immobilien-Wertpapier gegeben.

Meldepflicht galt auch für Meinl
Die Wiener Börse bestätigte unterdessen, dass die Meldepflichten des Börsegesetzes seit dem Inkrafttreten der EU-Transparenzrichtlinie heurigen April für alle im Markt der Wiener Börse gelisteten Aktien gelten. Nach dieser Richtlinie müssten Aktienrückkäufe bei Überschreiten von Kontrollschwellen (5, 10, 15 Prozent etc.) innerhalb von zwei Tagen gemeldet werden.

Verstoß gegen das Börsegesetz?
MEL hatte diese Meldungen unterlassen und sich auf sein Börseprospekt vom Februar berufen, in dem diese Meldepflichten ausgeschlossen wären. Laut Wiener Börse war dieser Prospekt zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung rechtlich in Ordnung, spätestens seit April gelten für Meinl aber die gleichen Börsegesetz-Meldevorschriften wie für Unternehmen mit Sitz in Österreich. Die Finanzmarktaufsicht prüft jetzt, ob ein Verstoß gegen das Börsegesetz vorliegt.

Solche Verstöße sind zwar nur mit Geldstrafen von ein paar Tausend Euro sanktioniert - sie liefern aber geschädigten Kleinanlegern Klagstitel für Zivilrechtsklagen. Eine erste Klage ist schon angekündigt: Ein Grazer Anwalt, der ein steirisches Finanzdienstleistungsunternehmen vertritt, fordert die Meinl Bank auf, seinen Klienten einen Schaden zu ersetzen, der durch "schuldhaftes, rechtswidriges und schadenskausales Verhalten" der MEL entstanden sei.

Bei Meinl weist man diesen Vorwurf allerdings zurück und sieht keine Rechtsgrundlage für diese Forderung.

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