Versicherer und Pensionskassen bereiten Klagen vor - die Finanzmarktaufsicht prüft, gegen das Börsegesetz verstoßen wurde.
Das Kurs-Blutbad bei Meinl European Land erreicht die Meinl Bank. Nicht nur die Immobiliengesellschaft MEL, sondern auch die Bank, soll von Investoren verklagt werden. Nachdem die Finanzmarktaufsicht die Vorgänge rund um die MEL-Papiere untersucht, sind Millionenklagen von Großinvestoren im Anrollen.
Versicherungen und Pensionskassen
Große Versicherungen und
Pensionskassen bereiten laut der Dienstagausgabe des "Kurier"
Schadenersatzklagen auch gegen die Bank vor. Die "Presse" vom
Dienstag berichtet von drohenden weiteren Klagen geschädigter
MEL-Kleinanleger. Zumal fest stehe, dass spätestens seit April für die
Meinl-Börsefirmen uneingeschränkt die gleichen Börse-Meldevorschriften
gelten wie für Firmen mit Sitz in Österreich.
Meinl-Bank stand hinter Aktienrückkauf
Demnach besteht der
Verdacht, dass die umstrittene milliardenschwere Rückkaufaktion der
MEL-Papiere eher von der Meinl-Bank ausging, die daran auch verdiente. Der
Kurssturz der Aktie sei noch verschärft worden durch große Investoren, die
mit Zertifikaten auf fallende Kurse spekulierten, nachdem dieselben vorher
mit steigenden Kursen verdient hatten.
Erste Bank hat mitspekuliert
Dabei soll auch ein großer
deutscher Fonds beteiligt gewesen sein. Um diese "Wetten" ins
Verdienen zu bringen, sei im Juni und Juli über solche Papiere starker Druck
auf die MEL-Aktie ausgeübt worden. Auch zwei prominente österreichische
Banken verkauften solche Zertifikate, die den Kurs der Meinl European Land
zum Einknicken gebracht hätten: Erste Bank und Raiffeisen Centro Bank.
Mittlerweile sollen dieselben Großbanken wieder auf steigende Kurse setzen.
Die Meinl Bank arbeitet als "market maker" für die MEL. So ist sie verpflichtet, Kurse an der Börse zu stellen. Möglicherweise ist die Rückkaufaktion von European-Land-Papieren durch das Immo-Unternehmen eher von der Meinl Bank ausgegangen. Ob es in der MEL vor dem Rückkaufprogramm den notwendigen Vorstandsbeschluss gab, wird jetzt untersucht.
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Rückkauf könnte entglitten sein
Vielleicht war der
Aktienrückkauf bei Meinl European Land gar nicht so groß geplant, sondern
ist passiert, weil die Geheim-Aktion den Akteuren entglitt. Aus dem Umfeld
des früheren MEL-Managements verlautet den Berichten zufolge, die
Fondsbranche habe Kursstützungsmaßnahmen im Umfeld des MIP-Börsengangs spitz
gekriegt und (als rundherum Immobilienaktien zu fallen begannen) Meinl mit
(noch) hochpreisigen MEL-Aktien "zugeschüttet". Aus anderen
Quellen verlautet, es habe umfangreiche Spekulationen mit Derivaten gegen
das Immobilien-Wertpapier gegeben.
Meldepflicht galt auch für Meinl
Die Wiener Börse
bestätigte unterdessen, dass die Meldepflichten des Börsegesetzes seit dem
Inkrafttreten der EU-Transparenzrichtlinie heurigen April für alle im Markt
der Wiener Börse gelisteten Aktien gelten. Nach dieser Richtlinie müssten
Aktienrückkäufe bei Überschreiten von Kontrollschwellen (5, 10, 15 Prozent
etc.) innerhalb von zwei Tagen gemeldet werden.
Verstoß gegen das Börsegesetz?
MEL hatte diese
Meldungen unterlassen und sich auf sein Börseprospekt vom Februar berufen,
in dem diese Meldepflichten ausgeschlossen wären. Laut Wiener Börse war
dieser Prospekt zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung rechtlich in Ordnung,
spätestens seit April gelten für Meinl aber die gleichen
Börsegesetz-Meldevorschriften wie für Unternehmen mit Sitz in Österreich.
Die Finanzmarktaufsicht prüft jetzt, ob ein Verstoß gegen das Börsegesetz
vorliegt.
Solche Verstöße sind zwar nur mit Geldstrafen von ein paar Tausend Euro sanktioniert - sie liefern aber geschädigten Kleinanlegern Klagstitel für Zivilrechtsklagen. Eine erste Klage ist schon angekündigt: Ein Grazer Anwalt, der ein steirisches Finanzdienstleistungsunternehmen vertritt, fordert die Meinl Bank auf, seinen Klienten einen Schaden zu ersetzen, der durch "schuldhaftes, rechtswidriges und schadenskausales Verhalten" der MEL entstanden sei.
Bei Meinl weist man diesen Vorwurf allerdings zurück und sieht keine Rechtsgrundlage für diese Forderung.