Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Sozialministeriums und der Arbeiterkammer gegen bestimmte Klauseln in den Verträgen von Kfz-Leasingunternehmen vor.
Der VKI habe in den vergangenen Tagen Verbandsklagen gegen 16 Leasingfirmen eingebracht, teilte das Ministerium am Montag mit, nachdem die Gespräche mit der Branche in den zentralen Fragen keine Einigung gebracht hätten. Immerhin finanziere fast jeder dritte Autofahrer in Österreich sein Privatauto über Leasing.
Branchenweite Standards erwünscht
Der Verband der
österreichischen Leasing-Gesellschaften reagierte am Montag mit der
Ankündigung von "wesentlichen Verbesserungen" für die rund 200.000
Kfz-Leasingnehmer. Über den Sommer werde der Verband zu bestimmten Klauseln
"branchenweite Standards" ausgeben, die die Unternehmen freiwillig verwenden
können. Bei einigen Punkten sei man sich aber nicht einig geworden, räumte
der Verband ein, weil durch die gewünschten Änderungen "Leasing in
Österreich grundsätzlich in Frage gestellt" werde. Dagegen werde man
auftreten.
Sittenwidrige Bestimmungen
Die Konsumentenschützer orten
insbesondere beim früheren Vertragsausstieg bzw. bei den Regeln für die
Rückgabe der Autos sitten- bzw. gesetzeswidrige Bestimmungen. Beim -
grundsätzlich möglichen - vorzeitigen Ausstieg aus einem Leasing-Vertrag
müssen zwar die Raten angemessen reduziert werden. Die Abzinsung mit dem
Basiszinssatz wird vom VKI aber "nicht als ausreichend angemessen"
beurteilt.
Restwertleasing: Oft Differenz
Beim besonders beliebten
Restwertleasing geht das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zu einem vertraglich
vereinbarten Restwert an das Leasingunternehmen zurück. Liegt der Schätzwert
bei Rückgabe allerdings unter dem Restwert, muss der Leasingnehmer die
Differenz nachzahlen. Nachzahlungen seien aber nicht nur fällig nur wenn das
Auto über Gebühr abgenützt ist sondern auch, wenn die Leasingfirma den
Restwert zu hoch angesetzt hat, um eine geringe Monatsrate anbieten zu
können, kritisieren die Konsumentenschützer.
Keine Rechte, hohes Risiko
Leasingkunden seien rechtlich
schlechter gestellt als Kreditkunden, weil sie nicht Eigentümer des
Fahrzeuges werden. Leasingunternehmen behielten die maßgeblichen
Entscheidungen über die Fahrzeuge vor, obwohl der Kunde wie ein Kreditkäufer
das Auto finanziert und das Risiko auf ihn überwälzt werde.