Bei Verstößen drohen saftige Strafen.
Ab dem 1. November gilt in Österreich wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet: Autos, Klein-Lkw und Mopedautos müssen bei Schnee, Schneematsch oder Eis mit wintertauglichen Reifen an allen Rädern unterwegs sein.
Was gilt als wintertauglich?
Winterreifen erkennt man an den Kennzeichnungen M+S, M.S. oder M&S. Sie sind speziell für Schnee, Eis, Matsch und niedrige Temperaturen entwickelt. Wichtig ist auch die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe:
- mindestens 4 Millimeter bei Radialreifen
- mindestens 5 Millimeter bei Diagonalreifen
Laut ÖAMTC sollten Winterreifen etwa nach fünf Saisonen ausgetauscht werden, da die Gummimischung im Laufe der Zeit verhärtet. Sichtbare Schäden oder Risse sind ein klares Zeichen für einen sofortigen Reifenwechsel – unabhängig vom Alter der Reifen.
Strafen bei Verstößen
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert eine Geldstrafe von rund 100 Euro. Wird dabei die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann die Strafe im Extremfall auf bis zu 10.000 Euro steigen.
Kommt es bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen zu einem Unfall, muss der oder die Betroffene nachweisen, dass der Unfall auch mit Winterreifen unvermeidbar gewesen wäre – sonst gilt ein Mitverschulden.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt zwar den Schaden der Gegenseite, kann aber unter Umständen Regressforderungen an den Verursachenden stellen.
Die Winterreifenpflicht gilt noch bis zum 15. April 2026. Wer also sicher und sorgenfrei durch den Winter kommen möchte, sollte rechtzeitig umrüsten – am besten noch vor dem ersten Schnee.